Seit vergangenen Mittwoch hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit verordnet, dass Großveranstaltungen (mehr als 1000 Teilnehmer) im Land nicht stattfinden dürfen. Die Maßnahme soll die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen und gilt vorerst bis 19. April 2020.
Neben dem pauschalen Verbot hat der Ministerrat in seiner Sitzung am Dienstag erörtert, dass bei Veranstaltungen zwischen 500 und 1000 Teilnehmern eine genaue Risikobewertung vorzunehmen ist. Das hat das Landratsamt Neu-Ulm in einer Pressemitteilung bekanntgegeben. Hier gelten die Richtlinien des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

Coronavirus: Diese Fragen müssen Veranstalter beantworten

Um das Risiko bei kleineren Veranstaltungen realistisch einschätzen zu können, sollen sich Veranstalter an die Empfehlungen des RKI halten und folgende Fragen beantworten:
  • Kommt eine größere Anzahl von Menschen zusammen und wie groß ist der Abstand zwischen den Menschen?
  • Nehmen Menschen aus Regionen mit gehäuftem Auftreten von COVID-19-Fällen teil? Nehmen Menschen aus anderen Risikogebieten teil?
  • Nehmen ältere Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen teil?
  • Gibt es eine enge Interaktion zwischen den Teilnehmern?
  • Wie lange dauert die Veranstaltung?
  • Sind ausreichende Möglichkeiten zur Händehygiene vorhanden?
Im Zweifel wird um Absage der Veranstaltung gebeten, auch wenn die Besucherzahl unter 1000 Personen liegt.

Wichtig für Veranstalter: Landratsamt informieren!

Sollte ein Veranstalter an der Durchführung festhalten wollen, ist dies dem Landratsamt Neu-Ulm mitzuteilen, damit dieses eine Risikobewertung vornehmen kann.
Das Landratsamt bittet zudem jeden Einzelnen „abzuwägen, was ihm im Alltag so wichtig ist, dass er darauf in nächster Zeit nicht verzichten möchte.“

Bei Symptomen die 116 117 anrufen

Grundsätzlich gilt: Wer unter Symptomen wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen oder Durchfall leidet und in den letzten 14 Tagen in einem der Coronavirus-Risikogebiete war oder Kontakt mit einem bestätigten Coronavirus-Fall hatte, sollte alle nicht notwendigen Kontakte zu anderen Menschen vermeiden und zu Hause bleiben. Man sollte den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 anrufen. Diese Telefonnummer ist rund um die Uhr erreichbar.
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürgern steht die Hotline des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unter der Telefonnummer 09131/6808-5101 zur Verfügung.