Seit Montag, 16. März, sind die Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen in Neu-Ulm aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen. Nach aktueller Planung soll das bis einschließlich 19. April 2020 so bleiben. Betreut werden in dieser Zeit nur Kinder, deren Eltern in sogenannten „systemkritischen Berufen“ arbeiten und die aufgrund von dienstlichen oder betrieblichen Notwendigkeiten ihre Kinder nicht selbst betreuen können.

Eltern bekommen Kita-Gebühren erstattet

Eltern, deren Kinder die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen oder die Mittagsbetreuung an Grund- und Hauptschulen seit der angeordneten Schließung nicht mehr besuchen konnten, erhalten die gezahlten Gebühren rückwirkend zurückerstattet - auch auch die bereits bezahlten Gebühren für Mahlzeiten in den Einrichtungen. Das hat die Stadt Neu-Ulm jetzt mitgeteilt.
Die Erstattung erfolgt tagesscharf, also für jeden Tag, an dem die Einrichtungen nicht besucht, beziehungsweise die Leistungen aufgrund der Schließungen nicht in Anspruch genommen werden konnten. Nach Ablauf der Schließtage werden den Eltern die Gebühren automatisch rückerstattet.
Weitere Informationen gibt es unter www.kitas.neu-ulm.de
Bereits zuvor hatte die Stadt Ulm beschlossen, betroffenen Eltern die Gebühren zu erlassen.