Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2022 können bayerische Bürgerinnen und Bürger die Rückzahlung von Bußgeldern gegen die Corona-Ausgangsbeschränkungen im Frühjahr 2020 beantragen. Das gilt aber nicht generell, sondern es betrifft nur jene Regel, die das Gericht nach...