Die Betrugsmaschen im Internet werden immer subtiler, aber auch immer agressiver. Auch bei Plattformen für den Verkauf von Fahrzeugen sind die Nutzer nicht mehr sicher vor Anfeindungen, wie das Beispiel einer 50-Jährigen aus dem Kreis Günzburg zeigt. Wie die Polizei mitteilt, hatte die Frau am Samstag ihr Motorrad im Wert von rund 800 Euro über ein Online-Verkaufsportal verkauft. Dieses Motorrad wurde vom Käufer noch am gleichen Tag abgeholt. Am Sonntag bekam die Frau einen Anruf von einem angeblichen Bruder des Käufers, welcher einen vermeintlichen Mangel an dem Motorrad geltend machte.
Zudem äußerte der Anrufer, dass er im Namen seines Bruders den Verkauf rückgängig macht, und forderte die 50-Jährige auf, den Kaufpreis zurückzubezahlen. Während dieses Telefongespräches bedrohte er die 50-Jährige, beziehungsweise ihren Lebensgefährtin, mit dem Tod. Die 50-Jährige überwies aus Angst den erhaltenen Kaufpreis auf ein Konto im Libanon.
Im weiteren Verlauf stellte sich allerdings heraus, dass der Käufer des Motorrades weder einen Mangel geltend machen wollte. Auch hatte dieser niemanden beauftragt, den Kaufpreis zurückzufordern. Es handelt sich hierbei um eine inzwischen bekannte Betrugsmasche, berichtet die Polizei. Dabei beobachten die Täter offensichtlich Online-Verkäufe. Sie setzen sich dann unter dem Vorwand, den Kaufpreis aufgrund eines Mangels zurückfordern zu wollen, mit den Verkäufern in Verbindung.

Kontakt mit der Polizei suchen

Eher mit den klassischen Betrugsmethoden hatten es jüngst mehrere Menschen aus dem Raum Ichenhausen zu tun. Sie bekamen einen Brief aus Südafrika, der in englischer Sprache verfasst war. In diesem Brief wurde den Empfängern in Aussicht gestellt, dass sie einen Geldbetrag in Millionenhöhe erben würden, da sie von einem angeblichen Bekannten, der verstorben sei, als Erben eingesetzt wurden. Die Empfänger wurden aufgefordert, eine in dem Brief genannte E-Mail-Adresse zu kontaktieren.
Die aktuellen Empfänger der Briefe erkannten den Betrugsversuch und unterließen es, die angegebene E-Mail-Adresse zu kontaktieren. Diese Betrugsmasche wurde in der Vergangenheit immer wieder praktiziert, teilt die Polizei mit. Wird mit den Absendern solcher Briefe Kontakt aufgenommen, fordern diese zunächst von ihren Opfern einen Geldbetrag, damit diesen das tatsächlich nicht existente Erbe ausbezahlt werden könne. In jedem Fall gelte es, so der Rat, Kontakt mit den Ermittlern aufzunehmen.