Im Mittelpunkt der Sitzung des Hayinger Gemeinderates am Donnerstagabend standen die Änderung der Friedhofssatzung sowie die Neufestsetzung der Friedhofsgebühren. Stadtamtfrau Sigrid Bortfeldt erinnerte daran, dass man die letzte Änderung im Jahr 2013 vorgenommen habe, als die Gebühren erhöht worden seien. Diesmal gehe es aber nicht nur um die Gebühren, sondern auch um das Thema muslimische Bestattungen. Diese seien 2015 in die neue Bestattungsordnung des Sozialministeriums aufgenommen worden. In Reutlingen und Bad Urach gebe es bereits Flächen für dieser Art der Bestattung.

Tücher statt Sarg

Anders als bei christlichen Bestattungen würden die Verstorbenen nicht in Särgen in das Grab gelegt, sondern in Tüchern eingewickelt. Zudem müsse das Grab Richtung Mekka zeigen. Über die Leiche würden Holzbretter gelegt, das Grab dann mit Erde aufgefüllt. Von außen sei das Grab ganz normal gestaltet, so Bortfeldt.
Man müsse heutzutage darüber nachdenken, ob man nicht diese Bestattungsformen auch anbiete. Für Angehörige wäre es bedauerlich, wenn ihre Verstorbenen nicht am Wohnort bestattet würden, meinte Bürgermeister Kevin Dorner. In der Diskussion zeigte sich Wilma Eiberger offen für diesen Vorschlag. Christa Herter-Dank begrüßte die Idee, erinnerte an die wachsende Zahl muslimischer Mitbürger in Hayingen, für die es gut wäre, ihre Verstorbenen in ihrem Glauben zu bestatten. Einstimmig wurde dem Verwaltungsvorschlag zugestimmt. Auch die vorgeschlagene Möglichkeit, die Rasenurnengräber individueller zu gestalten, was die Schriftarten der Tafeln angehe, fand breite Zustimmung.
Schließlich stand noch die Anpassung der Friedhofsgebühren an. Man strebe unter dem Strich einen Kostendeckungsgrad von 80 Prozent an, erklärte Bortfeldt. Nicht geändert werden die Gebühren für die Bestattungen, angepasst hingegen die Überlassung der Gräber. So kostet ein Reihengrab für Verstorbene, die älter sind als 10 Jahre 460 statt 375 Euro. Ein Wahlgrab einfachtief kostet bei 30 Jahren Nutzungsrecht jetzt 1250 Euro (zuvor: 1000 Euro). Eine Grabkammer in der Urnenstele kostet für 15 Jahre 1400 statt 1200 Euro. Die Benutzung der Leichenhalle wird jetzt mit 220 statt 200 Euro in Rechnung gestellt.
In der Satzung gab es auch redaktionelle Änderungen. Das Wort Leiche wurde ersetzt durch das Wort Verstobene. Aus „Leichen oder Aschenresten“ wurden „aufgefundene Gebeine“.