Wer zwischen 1953 und 1958 geboren ist und noch immer mit seinem ersten ausgestellten Führerschein unterwegs ist, dem droht seit dem 19. Januar eigentlich ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro. Eigentlich deshalb, weil die Führerscheinstellen coronabedingt noch immer eingeschränkte Öffnungszeit...
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