In diesem Artikel tragen wir wichtige Informationen zum Wahlkreis 61 (Hechingen-Münsingen) für Sie zusammen.
- Am Sonntag, 14.03.2021, fand die Landtagswahl in BW 2021 statt.
- Ergebnisse, Stimmen zum Wahlausgang aus dem Wahlkreis Hechingen-Münsingen.
- Dieser Kandidat erhält für den Wahlkreis 61 einen Sitz im Landtag Baden-Württembergs.
Fünf Kandidaten, von den Parteien, die aktuell im Landtag vertreten sind, haben wir etwas genauer unter die Lupe genommen:
Wie stehen die Kandidaten der im Landtag vertretenen Parteien des Wahlkreises Reutlingen zum Thema Bildung? Wir haben sie befragt zu G8/G9 und zur verbindlichen Grundschulempfehlung.
Wissenswertes zur Landtagswahl
Sitzverteilung im Landtag
Bei der Landtagswahl haben die Wählerinnen und Wähler nur eine Stimme. Mit dieser Stimme votieren sie für die Kandidatin beziehungsweise den Kandidaten einer Partei in ihrem Wahlkreis. Die Stimme wird zudem gezählt, um die Verteilung der Landtagssitze auf alle Parteien zu ermitteln. Stimmen für Kandidaten kleinerer Parteien, die ihren Wahlkreis nicht gewinnen, gehen also nicht verloren.
Wenn eine Kandidatin oder ein Kandidat es schafft, im Wahlkreis die meisten Stimmen zu sammeln, ist sie bzw. er direkt gewählt – hat also ein Erstmandat (oder Direktmandat) errungen. Bei der Landtagswahl 2016 gelang dies 46 Kandidatinnen und Kandidaten der Grünen, 22 der CDU und zwei der AfD.
Die restlichen Mandate werden an die Kandidatinnen und Kandidaten vergeben, die innerhalb ihrer Partei und innerhalb der vier Regierungsbezirke Stuttgart, Karlsruhe, Tübingen und Freiburg prozentual die meisten Stimmen erhalten haben. Das sind die sogenannten Zweitmandate. 2016 haben die Grünen ein Zweitmandat erhalten, die CDU 20, die AfD 21, die SPD 19 und die FDP 12.
Die Abgeordneten des Landtags
Dem 16. Landtag von Baden-Württemberg, der am 13. März 2016 gewählt wurde, gehören 143 Abgeordnete an. Der neugewählte Landtag wird wohl im Mai 2021 das erste Mal zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommen.
Für den Landtag gilt weiterhin die Unvereinbarkeitsregelung von Amt und Mandat: Das bedeutet, dass (Ober-)Bürgermeister/-innen und Landrät/-innen ihr Amt aufgeben oder ruhen lassen müssen, wenn sie dem Landtag von Baden-Württemberg angehören. Diese Regelung gilt auch für Beamte und Richter.
Die Abgeordneten haben eine Vielzahl von Aufgaben: Sie wählen die Ministerpräsidentin bzw. den Ministerpräsidenten, sie beschließen Gesetze, verabschieden den Landeshaushalt und kontrollieren die Regierung.