Mit 330 Millionen Euro will Baden-Württemberg die Gastronomie und Hotellerie im Land unterstützen - mit einer eigens aufgelegten „Stabilisierungshilfe“. Von Mittwoch, 1. Juli, an können Betriebe einen Antrag auf Hilfszahlungen stellen.

Bis zu 3000 Euro Unterstützung

Wenn sie mit einer Bescheinigung des Steuerberaters belegen können, dass sie wegen der Corona-Krise in einen Liquiditätsengpass geraten sind, erhalten sie eine einmalige Hilfe in Höhe von bis zu 3000 Euro, zuzüglich maximal 2000 Euro für jeden Beschäftigten.

Vor allem mittelständische Betriebe entlasten

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga begrüßt die Unterstützung. „Dieses Programm wird vielen mittelständischen Betrieben des Gastgewerbes im Land helfen“, sagte der Landesvorsitzende Fritz Engelhardt. Man sei der Landesregierung und den beteiligten Ministerien außerordentlich dankbar, denn die wirtschaftliche Lage vieler Unternehmen des Gastgewerbes sei nach wie vor sehr schwierig.

IHK und L-Bank sollen Gelder ausschütten

Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut und Tourismusminister Guido Wolf (beide CDU) kündigten am Montag in Stuttgart an, dass die Abwicklung der Anträge erneut von den Industrie- und Handelskammern und der landeseigenen L-Bank übernommen werde.
„Unser Ziel ist, eine nie da gewesene Insolvenzwelle zu vermeiden“, sagte Hoffmeister-Kraut. Nicht nur die Schließungen hätten den Betrieben schwer zu schaffen gemacht. Sie dürften nun zwar öffnen, litten aber unter den jetzt geltenden Infektionsschutzmaßnahmen und könnten verlorene Umsätze nicht mehr wettmachen. Laut Tourismusminister Wolf sind allein die Übernachtungen im Südwesten im April um 94,8 Prozent eingebrochen.