Freizeitparks, Campingplätze und Eisdielen: Die Liste der Gastronomie- und Tourismusbetriebe, die maßgeblich von den Einschränkungen bedingt durch das Coronavirus betroffen waren, ist lang.
Wo vor Ort gegessen werden kann, gelten besondere Regeln
Ab kommenden Montag, 18. Mai, können Biergärten und Co. allerdings langsam wieder aufatmen – unter Auflagen. Denn für Speisewirtschaften, also überall dort, wo an Ort und Stelle der Verzehr von Speisen angeboten wird, gelten auch weiterhin besondere Schutzmaßnahmen.
Um die teils stark krisengebeutelten Betriebe als Gast bei der Einhaltung der Regeln unterstützen zu können, hat der Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) Baden-Württemberg folgende, ab 18. Mai geltende Verhaltensregeln zusammengetragen:
Diese Regeln solltet ihr zu den Lockerungen am 18. Mai beachten:
- Generell sollte von einem Restaurantbesuch abgesehen werden, wenn man innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person hatte oder selbst Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur hat.
- Bis auf weiteres sind Reservierungen sinnvoll: Bereits im Vorfeld sollte ein Tisch reserviert werden, damit der Besuch möglichst koordiniert und reibungslos verläuft. Reservierungen für Gruppen sind nur möglich, wenn es sich um Personen aus dem Kreis der Angehörigen des eigenen, sowie eines weiteren Haushalts handelt.
- Sofern keine Trennvorrichtung vorhanden ist, sollte immer den Mindestabstand von eineinhalb Metern zu allen Anwesenden eingehalten werden.
- Aus Sicherheitsgründen ist ein Tischabstand von mindestens 1,5 Metern zueinander vorgeschrieben.
- Wenn möglich sollten Gäste die Möglichkeiten zur Handdesinfektion und zum Händewaschen nutzen.
- Aufgrund der Abstandsregelungen ist ein Besuch ist nur mit zugewiesenem Sitzplatz möglich.
- Das gemeinsame Sitzen mehrerer Gäste an einem Tisch (ohne eineinhalb Meter Abstand) ist nur den Gästen gestattet, denen der Kontakt untereinander erlaubt ist. Das sind nur die Personen aus dem Kreis der Angehörigen des eigenen, sowie eines weiteren Haushalts. Der Begriff „Familie“ ist gleichbedeutend mit dem Begriff „Haushalt“ zu verstehen, es kommt hier nicht auf den Verwandtschaftsgrad, sondern auf das Zusammenwohnen an. Die Personenzahl bei Angehörigen eines Haushalts bzw. Familien spielt keine Rolle.
- Von vermeidbarem Körperkontakt wie Händeschütteln und Umarmungen ist abzusehen.
- Aufgrund der Landesverordnung sind Gäste aufgefordert Kontaktdaten (Name, Datum und Uhrzeit des Besuchs, sowie Kontaktmöglichkeit (z.B. Mail oder Telefon)) zur Nachverfolgung möglicher Infektionen anzugeben. Die Datenlöschung erfolgt nach vier Wochen.
- Die Mitarbeiter der Betriebe sind angehalten, den Kontakt und die Kommunikation mit den Gästen zur Sicherheit aller auf das Mindestmaß zu reduzieren.
- Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der bargeldlosen Bezahlung, am besten tischweise. Falls Sie bar zahlen nutzen Sie bitte die hierfür vorgesehene Vorrichtung bzw. Ablagefläche.
Gesundheitsschutz von Gästen und Mitarbeitern hat höchste Priorität
DEHOGA-Vorsitzender Fritz Engelhardt betont, dass die Gastronomie im Land dem Gesundheitsschutz von Gästen und Mitarbeitern höchste Priorität einräumt. „Unsere Branche nimmt die Hygienemaßnahmen ernst. Wir tun alles, damit die Wiedereröffnung unter den gegebenen Bedingungen optimal verläuft.“