Alle öffentlichen Veranstaltungen der Stadt abgesagt
Die öffentlichen Veranstaltungen der Stadt Metzingen, die im Rathaus geplant waren, werden vorsorglich bis einschließlich 19. April 2020 abgesagt. Das betrifft vor allem das Jubiläum des Partnerschaftsvereins Metzingen-Noyon am 20. März, das Barcamp am 21. März und auch die Sportlerehrung am 30. März 2020. Damit soll sowohl für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung die potenzielle Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus minimiert werden. Die Stadt Metzingen hält sich mit dieser Vorgehensweise an die ausdrücklichen Empfehlungen der Landesregierung.
Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen ohne Zuschauer
Alle Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen müssen nach den Vorgaben der Landesregierung abgesagt bzw. ohne Zuschauer durchgeführt werden. Für alle anderen Veranstaltungen empfehlen wir der gemeinsamen Übereinkunft für den Landkreis Reutlingen zu folgen. Demnach soll jede Veranstaltung einzeln überprüft werden. Veranstaltungen, die für die kommenden vier Wochen geplant und sind nicht zwingend durchgeführt werden müssen, werden auf einen späteren Zeitpunkt verschoben bzw. abgesagt.
Für die Überprüfung hat das Robert-Koch-Institut die folgenden Kriterien formuliert:
● Zusammensetzung der Teilnehmer à Beispiel: Nehmen eher ältere Menschen an der Veranstaltung teil?
- Art der Veranstaltung à Beispiel: Gibt es eine enge Interaktion zwischen den Teilnehmern wie etwa enges Zusammensitzen oder Tanzen?
● Ort der Veranstaltung à Handelt es sich um eine Veranstaltung im Freien oder in schlecht belüfteten Räumen?
● Möglichkeit der Kontrolle im Falle eines Ausbruchs à Gibt es eine zentrale Registrierung der Teilnehmer?
● Ort der Veranstaltung à Handelt es sich um eine Veranstaltung im Freien oder in schlecht belüfteten Räumen?
● Möglichkeit der Kontrolle im Falle eines Ausbruchs à Gibt es eine zentrale Registrierung der Teilnehmer?
Diese Auflagen decken sich mit den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts bzw. der Landesregierung und werden von der Ortspolizeibehörde im Einzelfall in dieser Form verfügt.
Keine Besuche bei Alters- oder Hochzeitsjubilare
Die Stadt Metzingen wird auch für eigene Veranstaltung dieser Übereinkunft folgen. Dementsprechend werden wir zunächst bis einschließlich 19. April 2020 keine Jubilarsbesuche bei Alters- oder Hochzeitsjubilaren mehr durchführen.
Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger
Zudem appelliert die Stadt Metzingen ausdrücklich an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Jede und jeder von uns kann mit seinem eigenen Verhalten zur Bekämpfung des neuen Virus beitragen. Wir wollen und können nicht ausschließlich mit Ge- und Verboten eingreifen. Stattdessen rufen wir in dieser besonderen Situation die Menschen dazu auf eigenverantwortlich ihr persönliches Verhalten zu überdenken. Wir dürfen nicht nur an uns denken, sondern auch an unsere Angehörigen, an Freunde und Bekannte, vor allem aber an ältere und kranke Menschen, die zurzeit besonderen Schutz benötigen. Selbst wenn wir uns selbst gesund fühlen, kann es trotzdem sein, dass wir das Virus übertragen und bei Kontakt ältere Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen in Gefahr bringen könnten.
Ansteckungsgefahr minimieren
Es gehört zu der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung von uns allen, dass wir aktuell besonders kritisch hinterfragen, ob zum Beispiel der nächste Kegelabend oder die nächste Feier wirklich zwingend notwendig ist oder ob sich das verschieben lässt, um so die sozialen Kontakte und damit auch die Ansteckungsgefahr zu minimieren. Je langsamer sich das Virus ausbreitet, desto besser kann unser Gesundheitssystem damit umgehen.
Service der Stadtverwaltung
Selbstverständlich sind wir als Stadtverwaltung auch weiterhin für die Bürgerinnen und Bürger da und arbeiten täglich daran ihnen den bestmöglichen Service zur Verfügung zu stellen. Um das auch weiterhin so uneingeschränkt wie möglich tun zu können, bitten wir die Bevölkerung darum, nur dann ins Rathaus oder in andere Verwaltungsstellen zu kommen, wenn es wirklich dringend notwendig ist. Bitte regeln Sie wann immer möglich Angelegenheiten telefonisch oder per E-Mail. Auch damit tragen Sie einen entscheidenden Teil dazu bei die Ansteckungsgefahr zu minimieren. Bitte kommen Sie nicht ins Rathaus oder in andere Verwaltungsstellen, wenn Sie erkältungsähnliche Symptome haben.
Hotline des Kreisgesundheitsamts
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger haben die zuständigen Gesundheitsämter im Land und Kreis spezielle Hotlines eingerichtet.
Fragen zum neuartigen Coronavirus
Haben Sie Fragen zum neuartigen Coronavirus, so können Sie sich werktags zwischen 9:00 und 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 0711/904-39555 an eine Hotline des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart wenden.
Sorge, sich mit angesteckt zu haben
Bestehen keine Krankheitszeichen, Sie haben jedoch Sorge, sich mit dem neuartigen Coronavirus angesteckt zu haben (z.B. nach einer Reise in ein Risikogebiet) so können Sie sich durchgängig von Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr am Samstag und Sonntag von 8 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 07121 480-4399 an das Gesundheitsamt des Landkreises Reutlingen wenden. Hatten Sie Kontakt zu einer Person, bei der das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, so sollten Sie sich unverzüglich an das Gesundheitsamt wenden. Bestehen Krankheitszeichen und haben Sie Sorge, sich mit dem neuartigen Coronavirus angesteckt zu haben, so nehmen Sie zunächst telefonisch Kontakt zu Ihrem/Ihrer behandelnden Arzt/Ärztin auf.