Das Polizeipräsidium Reutlingen hat am Dienstag, den 29.09.2020 erneut in allen vier Landkreisen die in Baden-Württemberg geltende Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kontrolliert.

Unangekündigte Schwerpunktkontrollen

Im Gegensatz zu den ersten Schwerpunktkontrollen, die am 16.9.2020 durchgeführt worden waren, fanden die Maßnahmen unangekündigt statt. Dabei bestätigten sich die Feststellungen der vergangenen Kontrolle. Die ganz überwiegende Mehrheit beweist Verantwortung und trägt Maske! Zwischen sieben und 13 Uhr trafen die Einsatzkräfte an Bahn- und Busbahnhöfen, auf den Hauptverkehrsachsen des Regionalverkehrs sowie am Landesflughafen Stuttgart jedoch wiederum mehrere hundert Fahrgäste an, die keinen oder nur einen unzureichenden Mund-Nasen-Schutz trugen.

Bußgeld von mindestens 100 bis zu 250 Euro

Rund jeder Sechste kam der Maskenpflicht damit nicht ausreichend nach. Jedoch mussten die rund 100 eingesetzten Beamtinnen und Beamten lediglich sieben förmliche Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten, da die betroffenen Personen nachhaltig uneinsichtig waren. Sie sehen nun einem Bußgeld von mindestens 100 bis zu 250 Euro entgegen.

Selbst ausgefüllte Online-Atteste

Eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erwartet außerdem einen 19-Jährigen. Der Heranwachsende, der keine Maske trug, beleidigte während der Kontrolle in Esslingen-Zell die Einsatzkräfte. Wegen des Verdachts des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse gelangen zudem ein Mann und eine Frau im Alter von 30 Jahren zur Anzeige. Sie waren in der S-Bahn nicht nur ohne Maske unterwegs, sondern händigten bei der Kontrolle auch ganz offensichtlich selbst ausgefüllte Online-Atteste aus. Diese im Internet kursierenden Blanko-Bescheinigungen können bei Gebrauch den genannten Straftatbestand verwirklichen, der eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine erhebliche Geldstrafe nach sich ziehen kann.

Fahrgäste begrüßten die Maskenkontrolle

Das Polizeipräsidium Reutlingen warnt daher erneut vor dem Herunterladen und dem Gebrauch dieser Dokumente, die logischerweise nicht von der Verpflichtung befreien können, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder an Wartebereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Gleichwohl begrüßte die große Mehrheit der Fahrgäste die erneute Maskenkontrolle und trug selbst eine Mund-Nasen-Bedeckung. Zustimmung kam durchweg ebenso von den Bediensteten des ÖPNV.

Kontrollen werden fortgesetzt

Vor dem Hintergrund ganz aktuell wieder ansteigender Zahlen an Covid-19-Neuinfektionen und dem Umstand, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts zu einer Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus beitragen kann, kommt der Einhaltung der Maskenpflicht im Kampf gegen das Corona-Virus eine besondere Bedeutung zu. Vor allem dort, wo die Abstände zwischen den Menschen nicht oder nur schwer eingehalten werden können. Dies ist insbesondere in den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie an den Wartebereichen der Fall. Die Kontrollen werden daher fortgesetzt.

Die Kontrollzahlen der Landkreise

Nachfolgend findet Ihr die Kontrollzahlen für die einzelnen Landkreise, aufgeschlüsselt nach: angetroffene Personen ohne bzw. mit nicht ausreichendem Mund-Nasen-Schutz / davon eingeleitete, förmliche Ordnungswidrigkeitenanzeigen.
► Landkreis Reutlingen: 314 / 0
► Landkreis Esslingen: 1.664 / 3
► Landkreis Tübingen: 308 / 3
► Zollernalbkreis: 239 / 1