Der 44-Jährige, dem zur Last gelegt wird, am Mittwochmittag eine 66 Jahre alte Fußgängerin mit einem Messer schwer, jedoch nicht lebensgefährlich verletzt zu haben, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft am Donnerstag beim Amtsgericht Stuttgart der Haftrichterin vorgeführt.
Diese erließ gegen den psychisch auffälligen, deutschen Beschuldigten den von der Staatsanwaltschaft beantragten Unterbringungsbefehl und wies ihn in die forensische Abteilung eines Zentrums für Psychiatrie ein. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen dauern an.