Es ist ein Verbrechen, das viele Menschen in der Region betroffen machte: Am 20. Oktober wurde Nadine Ertugrul tot in einem Gebüsch nahe des Ludwigsburger Favoriteparks aufgefunden. Die Mutter von zwei Kindern wurde nur 36 Jahre alt. Am Montag, 9. Januar, beginnt nun vor dem Stuttgarter Landgericht der Prozess gegen den Mann, den die Ermittler nach der Auswertung von mehr als 300 Einzelspuren als den Täter ausgemacht haben: Es ist Nadine Ertugruls Ehemann. Dem heute 43-Jährigen wird vorgeworfen, während eines heftigen Streits am 12. Oktober 2015 den Hals von Nadine Ertugrul so heftig „mit stumpfer Gewalt“ malträtiert zu haben, dass sie letztlich erstickte. Ob er sie dabei erwürgte oder auf den Hals geschlagen hat, dazu hält sich die Stuttgarter Staatsanwaltschaft bedeckt, mit dem Hinweis, es handele sich um Täterwissen. Klar ist nach Auffassung der Ermittler nur, dass die Schnitte am Hals post mortem entstanden sind, möglicherweise, um Spuren zu verwischen.
Ort des grausamen Geschehens war laut Ansicht der Ermittler das gemeinsame Haus des handballbegeisterten Ehepaars in Eglosheim. Die beiden hatten sich bereits getrennt – Nadine Ertugrul hatte wohl eine neue Beziehung –, lebten allerdings noch gemeinsam darin.

Ehemann behauptet: Frau ist nicht vom Einkaufen gekommen

Der mutmaßliche Täter sitzt seit Anfang August in Haft. Angeklagt ist der türkische Staatsangehörige wegen Totschlags, und nicht wegen Mord. Totschlag deshalb, weil die Staatsanwaltschaft unter anderem nicht von sogenannten „niedrigen Beweggründen“ ausgeht wie etwa Heimtücke oder Habgier. „Wir gehen von einem Streit aus“, sagt Jan Holzner, der Sprecher der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, möglicherweise also von einer Tötung im Affekt. Bei dem Gerichtsverfahren wird es sich um einen Indizienprozess handeln, das bedeutet: Das Gericht muss herausfinden, wie und unter welchen Umständen Nadine Ertugrul gestorben ist. Denn bislang ist der Ehemann nicht geständig, er weißt die Vorwürfe von sich. Nach Informationen der BZ behauptet er zum Abend, an dem Nadine Ertugrul verschwunden ist, seine Ehefrau sei Einkaufen gegangen, wonach er sie nie wieder gesehen habe.
Würde der Mann wegen Totschlags verurteilt werden, sieht das Gesetz eine Haftstrafe vor, die nicht unter fünf Jahren, höchstens aber 15 Jahre betragen darf. Angesetzt sind für das Verfahren derzeit zwölf Termine über mehrere Wochen. Martin Tröster