Da sollen Polizeibeamte einen 28-Jährigen zu einer Gerichtsverhandlung bringen und entdecken in dessen Wohnung in der Ludwigsburger Stadtmitte eine Cannabis-Plantage. Zur Aufzucht der Pflanzen hat der Hobby-Gärtner seinem Nachbarn auch noch den Strom abgezapft.
Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Angeklagte bis zum 13. Februar 2017 in seiner Wohnung mindestens sechs Cannabis-Pflanzen gezüchtet hat. Als die Polizei den Aufzuchtschrank entdeckte, waren die Pflanzen 1,40 bis 1,80 Meter hoch. Zudem hatte der 28-Jährige einen Vorrat von etwa 150 Gramm Cannabis gebunkert.

Leugnung des Drogenverkaufs

Die Frage des Anklägers, ob er die Pflanzen zum Verkaufen gezüchtet hat, verneinte der Beschuldigte zunächst. Fest stand allerdings, dass er zur Tatzeit kein Einkommen hatte, denn er brachte seinen eigenen Worten nach vor lauter Kiffen den Hintern nicht einmal für einen Hartz-IV-Antrag hoch. Ein zweites Indiz für einen Drogenverkauf war, dass der Angeklagte Bilder von seinen prächtigen Cannabis-Pflanzen verschickt hat. Freunde stellten per Whatsapp daraufhin Fragen wie: „Wann ist die Ananas reif?“ Einer lobte das „sehr feine Material“. Als der Züchter einmal schrieb, „ich ernte gleich“, kam die Antwort: „Ich brauch‘ morgen was. Machst du deine Babies bis 18 Uhr fertig?“
Nach der Zeugenaussage einer Polizeibeamtin gab es nicht nur einen Aufzuchtschrank in der Wohnung, sondern auch einen auf dem Balkon. Als die Polizei im März 2017 wegen Entzuges elektrischer Energie vom Nachbarn noch einmal zum Angeklagten musste, lag zerknüllte Alufolie herum und die Wohnung sah laut der Beamten wie nach einer Kiffer-Party aus. Im Übrigen, so die Zeugin, habe der 28-Jährige auch Ecstasy und Amphetamin feil geboten.

Beweise veranlassen Geständnis

Bei diesen Beweisen sah sich der Beschuldigte veranlasst, zuzugeben, dass Teile seiner Ernte zum Verkauf bestimmt waren. Die Menge hätte nach Berechnungen des kriminaltechnischen Instituts für 800 Konsumeinheiten gereicht. Der Ankläger war überzeugt, dass der Ludwigsburger seinen Lebensbedarf aus dem Drogenverkauf bestritten hat und forderte die Strafe, welche auch heraus kam. Richterin Andrea Henrich meinte, der Cannabis-Züchter könne froh sein, dass die Drogen nicht in Umlauf gelangt sind. Inzwischen habe sich der Mann stabilisiert, begründete sie die Strafaussetzung zur Bewährung. Er befinde sich im betreuten Wohnen, bei der Schuldnerberatung und kümmere sich um einen Job.