Seine Autoschlüssel hätte ein 23-jähriger Kornwestheimer besser weggeben sollen, als ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Als er nämlich eines Morgens verschlief und es nicht mehr auf die Bahn schaffte, nahm er kurzerhand das Auto.
Der in der Kinderbetreuung tätige und nebenberuflich auch in einem Krankenhaus beschäftigte junge Mann hatte sich am 10. März von diesen Schlüsseln, die bei ihm auf einer Ablage lagen, verleiten lassen, sagte der Beschuldigte im Nachhinein vor Gericht.
Der Mann ohne Führerschein fuhr nach Stuttgart, wo sein Fahrzeug nach Informationen der Polizei abgeschleppt wurde. „Uns hat er verzweifelt mitgeteilt, sein Auto sei gestohlen worden“, berichtete ein Polizeibeamter im Zeugenstand.
„Wir sind zu ihm hingefahren, aber der angebliche Autodiebstahl war uns von Anfang an suspekt, weil einen VW Polo klaut ja keiner“, sagte der Polizist. Mehrmals dazu aufgefordert, die Wahrheit zu sagen, hätte der Angeklagte weiterhin behauptet, sein Wagen sei gestohlen worden.
Aus dem Bundeszentralregister und aus dem Fahreignungsregister ergab sich, dass der Beschuldigte wegen Straßenverkehrsgefährdung samt Unfall am 24. Juli letzten Jahres schon einmal verurteilt wurde.

Sperre für Fahrerlaubnis

Zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu jeweils 40 Euro und einer Sperre für die Fahrerlaubnis bis zum 25. März dieses Jahres. Mit dem neuen Führerschein wird es angesichts der erneuten, einschlägigen Straftat also wieder nichts.
Der 23-Jährige hatte Glück, dass das Gericht in seinem Urteil nicht dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft folgte. Sonst hätte es drei Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, eine Führerscheinsperre von einem Jahr und drei Monaten sowie 2000 Euro Geldbuße gesetzt.