Behandlungen in den Häusern der Regionalen Kliniken-Holding (RKH) sollen für die Patienten noch sicherer werden. Dazu bekommt das Unternehmen von nun an zwei Patientensicherheitsbeauftragte. Bei diesen sollen alle Aktivitäten rund ums Thema Sicherheit der Patienten im Klinikverbund zusammenlaufen. Sie sollen Maßnahmen bündeln, verzahnen, weiterentwickeln und unabhängig, also weisungsfrei, an die Geschäftsführung berichten. „Wir tun das freiwillig, das ist nicht gesetzlich verpflichtend wie etwa ein Brandschutz- oder Datenschutzbeauftragter“, sagt der RKH-Geschäftsführer Jörg Martin. Die Holding gehöre damit deutschlandweit zu den Vorreitern.

Reaktion auf schlechte Presse

Die Einsetzung der Beauftragten wirkt allerdings wie die Reaktion auf schlechte Presse: Im Mai berichtete diese Zeitung, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Vorwürfen von unterlassener Hilfeleistung und Körperverletzung gegen das Klinikum Ludwigsburg ermittelt. Ein Mann hatte Anzeige erstattet, weil eine 79-jährige Frau im Klinikum offenbar so schlecht behandelt worden war, dass sie später verstarb. Noch immer prüft die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe, die RKH äußert sich nicht dazu, mit dem Hinweis, dass es sich um ein laufendes Verfahren handele.
Martin stellt jedoch auf Nachfrage klar, dass dieser Fall nicht der Grund für die Schaffung der Patientensicherheitsbeauftragten ist. „Die Berichte haben eine untergeordnete Rolle gespielt, aber sicherlich dazu beigetragen“, sagt er. Als offizieller Anlass gilt der Tag der Patientensicherheit am 17. September, der in diesem Jahr von der Weltgesundheitsorganisation WHO zum ersten Mal ausgerufen wurde.
Martin lässt jedoch durchblicken, dass eine Reduzierung des Risikos von Behandlungsfehlern bei Patienten nicht nur dem Wohl des Betroffenen zugute kommt, sondern auch eine wirtschaftliche Überlegung ist.

Erlöse blieben aus

„Ein Hygieneskandal wie in Mannheim ist eben auch ein wirtschaftliches Risiko“, sagt er. Von 2007 bis 2014 sollen Patienten in der Uniklinik Mannheim mit verschmutzten Instrumenten operiert worden sein. Die offengelegten Mängel lösten eine Vertrauenskrise bei den Patienten aus. Die Klinik verlor Millionen von Euro, weil Operationen und dadurch Erlöse ausblieben.
Die RKH führt eine Statistik mit Personenschäden, die vor dem Schiedsgericht der Landesärztekammer oder gar vor Gericht landen. Im vergangenen Jahr waren das 65 Fälle – bei insgesamt rund 382  000 Patienten, wie Martin betont. Im Jahr 2012 waren es noch 116 Fälle gewesen.

Häufigste Fehlerquelle

Thorsten Hauptvogel ist der Leiter der Abteilung Qualitätsmanagement in der RKH und künftig auch ein Patientensicherheitsbeauftragter. Er ist sich sicher: „Wenn klare Regeln da sind, kann sich auch der Mitarbeiter sicherer fühlen.“ Dann würden weniger Fehler entstehen. So gibt es beispielsweise vor chirurgischen Eingriffen, sprich Operationen, eine fünfstufige Checkliste. Die guten Erfahrungen mit dieser Liste hätten dazu geführt, dass sie nun auch bei kardiologischen und gastroenterologischen Eingriffen eingesetzt wird.
Die häufigste Fehlerquelle ist laut Ellen Locher, der zweiten Patientensicherheitsbeauftragten, die Verabreichung des falschen Medikaments. „Wenn ich ein Sedativum mit einem Muskelrelaxanz verwechsle, kann ich damit den Patienten umbringen“, sagt sie. In RKH-Häusern könne das nicht passieren, hier gebe es für intravenös verabreichte Medikamente unterschiedliche Etiketten für jede Wirkstoffgruppe.