Wegen vorsätzlicher Körperverletzung hat die Strafabteilung des Ludwigsburger Amtsgerichts eine 38-Jährige aus Pleidelsheim zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zum Hartz-IV-Satz von jeweils zehn Euro verurteilt. Die Körperverletzung hat der Hund der Verurteilten an einem zehnjährigen, rollschuhfahrenden Mädchen begangen. Mit dem Befehl „lauf, fass“ ließ die Frau ihren Hund von der Leine, welcher brav folgte und das Mädchen in die Wade biss.
Der Vorfall ereignete sich am 5. März zwischen 17 und 17.30 Uhr in der Nähe des Pleidelsheimer Friedhofs. Die Zehnjährige zog sich durch den Hundebiss Schwellungen und Schmerzen zu. Sie litt unter Schlafstörungen und traute sich ein paar Tage nicht mehr aus dem Haus.

Mädchen flüchtet auf Friedhof

Obgleich die Abdrücke der spitzen Zähne des vierjährigen Welpen an der Wade des Mädchens zu sehen waren, behauptete die Angeklagte, diesen Vorfall hätte es nicht gegeben. Sie sagte auch nichts zum Tatvorwurf. Das zehnjährige Mädchen wollte nicht alleine in den Gerichtssaal, um als Zeugin auszusagen. Sie hatte Angst. Richterin Wortelen-Falck hatte Verständnis dafür und vernahm dessen 47-jährige Mutter.
Ihre Tochter, so die Mutter im Zeugenstand, sei am Tattag mit ihrer Freundin Rollschuhfahren gewesen. Jede hätte einen anderen Weg ausprobiert und am Friedhof hätten sich die beiden Mädchen wieder treffen wollen. Eigentlich sei ihre Tochter sehr tierlieb, sagte die Mutter. Sie hätten auch einen Pflegehund daheim. Beim Rollschuhfahren aber hätte die Zehnjährige auf einmal einen Hund hinter sich knurren gehört. Dann hätte die Angeklagte dem Bericht der Tochter nach ihren Hund mit „lauf, fass“ angefeuert. Dieser sei ihrer Tochter hinterher gelaufen und hätte das Mädchen in die Wade gebissen. Vor lauter Angst vor diesem Hund sei die Kleine auf den Friedhof geflüchtet, hätte das Tor zugeknallt und sich auf dem Friedhof versteckt, bis der Hund wieder weg war und die Freundin kam. Beide Mädchen, so die Mutter weiter, seien zu ihr nach Hause gekommen und hätten alles erzählt.

Keine Angaben

Aufgrund der Strafanzeige war ein Polizeibeamter von der Ludwigsburger Hundestaffel bei der Angeklagten in Pleidelsheim. Die Zehnjährige und ihre Freundin hatten ihm die Angeklagte und deren Hund ziemlich gut beschreiben können. Als er die Hundehalterin mit dem Vorfall konfrontieren wollte, erklärte diese lediglich, dass „ständig irgendwelche Kinder mit ihrem Hund spielen wollten“. Ansonsten machte sie keine Angaben gegenüber der Polizei.
Kinder, die mit ihrem Hund spielen wollen, könne die Angeklagte keine gebrauchen, weil sie diesen Hund gerade erziehe, fuhr der Hundeführer im Zeugenstand fort. Er wisse, dass Welpenzähne „unheimlich spitz“ sind und dass so ein Biss weh tut, sagte der Beamte. Bei der Begutachtung des Hundes hätte er festgestellt, dass es sich um einen lebhaften Vierbeiner handelt, aber keine Anzeichen für ein aggressives Verhalten gesehen.

Vorstrafen der Angeklagten

Aus dem Vorstrafenverzeichnis ergab sich, das die Angeklagte neben anderer Delikte nicht zum ersten Mal wegen Körperverletzung in Erscheinung getreten war. Die Staatsanwältin sah das körperliche Wohlbefinden der Zehnjährigen durch den Hundebiss beeinträchtigt. Das Kind hätte Angst gehabt, wieder auf die Straße zu gehen und nachts nicht mehr schlafen können. Die Angeklagte sollte als Hundebesitzerin in der Lage sein, so etwas zu vermeiden.
Die Richterin zum Abstreiten der Tat durch die Angeklagte: „Warum sollte eine Zehnjährige so etwas erfinden?“ Es gebe Beweisfotos und die Zeugenaussagen der Mutter des Opfers sowie des Polizeibeamten. Offensichtlich genervt von Kindern, hätte die Hundehalterin diesen eine Sanktion erteilen wollen.