Wie gefährlich er eigentlich lebt, wenn er seinen Job auf der Autobahn machen muss, ist einem Straßenwärter nicht erst bei einer Verhandlung wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Ludwigsburger Amtsgericht bewusst geworden. Der Autofahrer, der ihm bei der Absperrung der Anschlussstelle Pleidelsheim über die Füße gefahren ist, wurde vor Gericht zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu jeweils 40 Euro und vier Wochen Fahrverbot verurteilt.

Ausfahrt war gesperrt

Der 37jährige Autofahrer aus Ludwigsburg war am 10. April  auf der Heimfahrt von der Arbeit in Abstatt, als es zu dem Unfall kam. Gegen 16.45 Uhr wollte er die Ausfahrt Pleidelsheim nehmen, obwohl die Ausfahrt noch wegen eines Pannen-Lkws gesperrt gewesen war und der 20-jährige Straßenwärter aus Stuttgart gerade erst dabei war, die Absperrung abzubauen.
Der Autofahrer erfasste laut Stuttgarter Staatsanwaltschaft den Straßenwärter mit dem Außenspiegel am Ellbogen und fuhr ihm über die Arbeitsschuhe. Der Straßenwärter zog sich eine Prellung am Arm zu und quetschte sich darüber hinaus den rechten Fuß.
Der Angeklagte wollte vor Gericht die Aufhebung des Fahrverbots erreichen, das er neben der Geldstrafe schon in einem Strafbefehl zugestellt bekommen hatte. Er legte Einspruch ein und betonte, er brauche sein Auto, um damit zu seiner rund 30 Kilometer entfernten Arbeitsstelle zu kommen. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln benötige er nach Abstatt eine Stunde und 50 Minuten und das gehe schon wegen der Frühschicht nicht, führte der Mann aus, der in der Computerbranche tätig ist. Außerdem sei er nicht der einzige gewesen, der die Pleidersheimer Ausfahrt hinaus gefahren ist, erklärte der Beschuldigte. Vor ihm hätten schon zwei Autofahrer dasselbe gemacht.

Keiner Schuld bewusst

Es sei auch gar nicht so gewesen, bestritt der Autofahrer die Anklage inhaltlich, dass er den Straßenwärter angefahren habe. Dieser hätte ihm gegen den Außenspiegel geschlagen. „Ich bin mir sehr sicher, dass der mir mit Absicht gegen den Spiegel geschlagen hat“, sagte der Familienvater aus Ludwigsburg. „Es ist gesperrt, das sehen Sie doch“, hätte ihn der Straßenwärter angeherrscht. „Da war mega viel Platz“, schätzte der Angeklagte die Sache aus seiner Sicht ein: „Ich bin mir keiner Schuld bewusst.“
Der Straßenwärter erzählte im Zeugenstand, er und sein Kollege hätten gerade die Absperrelemente wieder eingesammelt, als es zu dem Unfall kam. Zum Unfallzeitpunkt sei die Anschlussstelle Pleidelsheim noch nicht wieder frei gegeben gewesen.

Kein Freispruch

Nachdem die ersten beiden Autofahrer trotzdem die Ausfahrt benutzt hätten, so der Zeuge weiter, hätte er sich gerade positionieren wollen, damit nicht noch mehr Leute einfach durchfahren, da sei der Angeklagte daher gekommen. Er hätte den Fahrer angehalten, während der Kollege die Meisterei angesteuert hätte, um die Polizei über den Unfall zu informieren. Die Frage der Richterin, ob er bei sich selber eine Schuld gesehen hätte, verneinte der Straßenwärter.
„Einen Freispruch sehe ich nicht“, schlug der Staatsanwalt dem Autofahrer vor, seinen Einspruch gegen den Strafbefehl wieder zurück zu nehmen. Doch dieser blieb hartnäckig und ließ sich verurteilen.