Bei der Kommunalwahl 2019 am 26. Mai in Baden-Württemberg entscheiden die Wahlberechtigten über 19.000 Gemeinderäte – und über 2200 Kreisräte in den 35 Landkreisen. Doch wo liegt der Unterschied zwischen Gemeinde und Landkreis?
Das sind die Aufgaben der Gemeinden
Die Gemeinden unterliegen rechtlich der Aufsicht der Bundesländer. Sie sind die Form der Verwaltung, die den direktesten Kontakt mit den Bürgern haben. Sie erfüllen sogenannte:
- Freiwillige Aufgaben, das heißt, dass die Entscheidungen frei vom Gemeinderat getroffen werden können. Dazu zählt zum Beispiel der Bau einer Gemeindehalle oder eines Theaters. Aber auch Aufgaben wie eine Ortskernsanierung oder Zuschüsse an Vereine fallen unter freiwillige Aufgaben.
- Pflichtaufgaben ohne Weisung. Das bedeutet, dass Aufgaben erfüllt werden müssen, aber „wie“ sie erfüllt werden, entscheidet die Gemeinde. Allerdings gibt es Richtlinien und Zuschussvergabekriterien des Landes. Zu Pflichtaufgaben ohne Weisung zählen Schulen, Kindergärten und Kläranlagen.
- Pflichtaufgaben nach Weisung. Zum Beispiel Wahlen oder Volkszählungen.
- Staatliche Aufgaben. Der Staat bedient sich aus Gründen der Zweckmäßigkeit der Gemeindeverwaltung. Die erforderlichen Kosten dafür sind den Gemeinden zu erstatten.
Landkreise setzen sich aus mehreren Gemeinden zusammen
Es gibt in Baden-Württemberg 35 Landkreise. Sie setzen sich aus mehreren Gemeinden zusammen und ergänzen deren Tätigkeit in der Verwaltung und der Politik – und zwar dort, wo die Leistungs- oder Verwaltungskraft der Gemeinden nicht ausreicht.
Das Landratsamt ist für die öffentliche Sicherheit und die Rechtsaufsicht über die Gemeinden zuständig. Die Kreisumlage, die der Landkreis von seinen Gemeinden erhebt, ist deren Haupteinnahmequelle. Der Kreistag entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten im Landkreis und ist somit die Vertretung des Volkes in Angelegenheiten des Kreises. Der Landrat ist Vorsitzender des Kreistags, hat aber kein Stimmrecht.