Der Jubel kannte keine Grenzen, als die Bürger der Bürgerinitiative „Gegenwind Adelberg“ vom Rückzug des Baugenehmigungsantrages für einen Windpark bei Adelberg durch die ENBW erfuhren, teilt die Initiative mit. Am Vortag hatte das Regierungspräsidium (RP) mitgeteilt, dass vom Tötungsverbot am Standort Adelberg nicht abgewichen werden dürfe. Ein KO-Schlag für das Vorhaben der ENBW, die das Verfahren sehr transparent betrieben habe. Steffen Müller von der Bürgerinitiative freute sich ebenfalls über die Entscheidung: „Das wird nicht immer so gesehen. Windkraft ist gut und richtig. Aber überall geht es nicht.“ Diesen Standpunkt habe auch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte aus Würzburg vertreten, als sie den Fall übernahm. Die Kanzlei, die Windkraft in erster Linie befürworte, hat im Verfahren dargelegt, warum der Standort nicht geeignet war. „Es geht darum, Hand in Hand mit der Windenergie die richtigen Standorte zu finden“, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Degenhart. Eine Sichtweise, die glücklicherweise auch das RP in Stuttgart vertreten habe.
Die Bevölkerung und die Gemeinde Adelberg, die im Verfahren nicht zuletzt um ihre Gäste am staatlichen Erholungsort gebangt habe, atme fürs Erste durch. „Der Kampf ist für Adelberg eigentlich noch gar nicht zu Ende“, betont Sabine Beißwenger. Bei Unterberken sei der geplante Standort GP 03, Weinstraße und das sei ein FFH-Gebiet, sagt sie mit Verweis auf den Artenreichtum, der auf dem Gipfel besonders ausgeprägt sei.