Es besteht kein Verdacht, dass die Landmetzgerei Setzer „billiges Industrie­fleisch zu hochwertigem Fleisch umdeklariert“ hat und unter der Bezeichnung „Hohenloher Weiderind“ und „Hohenloher Landschwein“ vermarktet hat. Das hat die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart jetzt erneut festgestellt. Die im Mai erfolgte Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die Landmetzgerei Setzer durch die Staatsanwaltschaft Heilbronn sei rechtmäßig.

Die Vorgeschichte des Streits zwischen Rudolf Bühler und Volker Setzer

Im vergangenen Winter hatte die Bäuerliche Erzeugergemeinschaft (BESH) Anzeige gegen die Landmetzgerei Setzer gestellt. Sie würde fälschlicherweise die Begriffe „Hohenloher Landschwein“ und „Hohenloher Weiderind“ verwenden. Diese Namen hat die BESH als  geografische Herkunftsbezeichnung schützen lassen.
Wer diese Begriffe verwendet, muss Auflagen und die Qualitätsrichtlinien einhalten. Dazu gibt es ein extra Verfahren, das unlängst vor dem Oberlandesgericht verhandelt wurde, und bei dem die BESH obsiegte. Die Landmetzgerei Setzer sammelt derzeit Geld, um die Zulassung eines Revisionsverfahrens zu erreichen. Die Beschwerde wurde bereits eingereicht.
In einem weiteren Verfahren behauptete Rudolf Bühler, Chef der BESH, die Landmetzgerei Setzer würde in großem Stil „billiges Industriefleisch“ zukaufen und als Fleisch aus Hohenloher Ställen verkaufen. Tatsächlich, so Bühler, stamme das Fleisch jedoch unter anderem von Tönnies und weiteren Konzernen.

Schwere Vorwürfe der BESH gegen Setzer

Wie Tönnies-Fleisch bei der Landmetzgerei abgeladen wurde, hatte Rudolf Bühler im Oktober 2018 fotografiert. Volker Setzer dagegen sagt, dieses zugekaufte Fleisch verkaufe er vorwiegend in die Gastronomie. In den Wochen nach der Anzeige wegen Falschdeklaration hatte das Veterinäramt des Landratsamtes über mehrere Wochen die Unterlagen der Landmetzgerei Setzer überprüft und auch die Warenströme im Betrieb unter die Lupe genommen. Zusätzlich war auch das Landeskontrollteam Lebensmittelsicherheit des Ministeriums mit eingeschaltet.

Ergebnis der Staatsanwaltschaft: „Bloße Mutmaßungen“

Das Ergebnis dieser Ermittlungen führte im Mai zur Einstellung des Verfahrens, „mangels zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte“, wie die Staatsanwaltschaft Heilbronn festhielt. Es gebe „keine Anhaltspunkte für die Annahme“, dass die Landmetzgerei in dem geprüften Zeitraum (Ende August bis Anfang November 2018) unter dem Begriff „Hohenloher Landschwein“ und „Hohenloher Weiderind“ Fleisch verkauft habe, das nicht aus Hohenlohe stamme. Die Vorwürfe der BESH beruhten „auf bloßen Mutmaßungen“, die nicht rechtfertigten, jemandem eine Straftat zur Last zu legen.
Gegen diese Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Lebensmittelbetrug hatte die Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart eingelegt. Die BESH wollte erreichen, dass weiter ermittelt wird. Die BESH bemängelte unter anderem, wie die Lebensmittelkontrolleure die Fleischmengenvergleiche berechnet hatten.
Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart hat inzwischen die Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens geprüft und die Vorgehensweise der Kontrolleure bestätigt. „Das Ermittlungsverfahren (gegen die Landmetzgerei Setzer, Anm.d.Red) wurde zu Recht und mit zutreffenden Gründen mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.“ Die Untersuchungen des Veterinäramts und der Vermerk des Landeskontrollteams seien nachvollziehbar. Hinzu komme, „dass die Vor-Ort-Kontrolle des Betriebs den Anfangsverdacht nicht bestätigte, sondern ihn vielmehr widerlegte“. Zudem sei zu berücksichtigen, dass die Angaben, welche die BESH in der Strafanzeige vorgetragen hatte, „verkürzt und gar teilweise falsch waren“. Gegen diesen Bescheid könne die BESH einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen.

Setzer stellt Strafanzeige gegen Bühler

Weil Rudolf Bühler auch nach Verkündigung dieses Beschlusses gegenüber Medien weiter behauptet hatte, „es geht um jahrelangen Lebensmittelbetrug mit ungerechtfertigter Bereicherung“ habe die Landmetzgerei Setzer diese Woche Strafanzeige gegen den Gründer und Chef der BESH gestellt. Das teilt Anwalt Dr. Benjamin Stillner mit. Die Anzeige laute auf Verleumdung, falsche Verdächtigung und üble Nachrede.

Bühler stellt Antrag auf Zwangsgeld gegen Setzer

Die BESH wiederum hat gestern beim Landgericht die Verhängung eines Zwangsgeldes von 25.000 Euro beantragt. Dieses bezieht sich auf das Verfahren, das am OLG geführt wurde. Dort bekam die Landmetzgerei Setzer die Auflage, so der Anwalt der Erzeugergemeinschaft, die Warenflüsse für die Zeit von 2012 bis 2019 vollständig aufzudecken. Das sei noch nicht geschehen. Rudolf Bühler sagt, dass dann sicherlich deutlich werde, in welchem Ausmaß die Landmetzgerei umdeklariert habe.

Das sind unsere Interviews mit den Chefs der beiden Streit-Parteien:

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