Mordversuch stand als Anklage im Raum! Doch der 24-Jährige, der im Januar in Thanheim mit einem Messer erst auf seine schlafende Mutter einstach und dann auf seinen Stiefvater losging, wurde am Schluss einer viertägigen Verhandlung nicht im strafrechtlichen Sinne verurteilt.
Schon nach der Verhaftung hatte sich abgezeichnet, dass er nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, weil ihn bei der Tat nicht sein Verstand leitete, sondern er von Wahnvorstellungen getrieben wurde.
Dieser Ansicht folgend ordnete das Landgericht Hechingen unter Vorsitz von Richter Dr. Hannes Breucker am Dienstag an, dass die Unterbringung des 25-Jährigen in einer psychiatrischen Klinik auf Weiteres fortdauern soll – wobei der Vorsitzende seine Zuversicht äußerte, dass der junge Mann eines Tages als gesund entlassen werden und wieder ein normales Leben führen kann.
Was sich am 5. Januar in dem Thanheimer Wohnhaus abspielte, war auch deshalb unstrittig, weil es der Täter von Anfang an eingeräumt hatte: Er war mit dem Messer auf seine Mutter und ihren Mann losgegangen, hatte ein echtes Blutbad angerichtet und war dann geflohen. Dass er damals fest vor hatte, seine Opfer zu töten, bestritt er zu keiner Zeit. Ja, das sei seine Absicht gewesen.
Zu seiner monströsen Tat getrieben hatten ihn Wahnvorstellungen, die durch Drogenkonsum ausgelöst wurden. Lange Zeit hatte er als Jugendlicher mit Rauschgift und Alkohol nichts zu tun, erst im Studium begann er, Cannabis zu rauchen. Die Einnahme von LSD muss dem Studenten dann im Jahr 2017 zum Verhängnis geworden sein. „Nach unserer festen Überzeugung haben die Trips die Schizophrenie ausgelöst. Seither sind Sie ein kranker Mensch“, fasste der Vorsitzende die Eindrücke und Ergebnisse der Zeugenaussagen in seiner Urteilsbegründung zusammen.
In der Horrornacht muss der Sohn erneut und besonders stark von Verfolgungsängsten gequält worden sein, ausgelöst wohl durch Cannabiskonsum und noch beflügelt durch alptraumhafte Lektüre: „Der Prozess“ von Franz Kafka und „Der Besuch der alten Dame“ von Friedrich Dürrenmatt bestärkten ihn in dem Wahn, er werde gejagt, die Thanheimer mitsamt seinen Eltern hätten vor, ihn zu ermorden. Also versuchte er ihnen in seiner gestörten Logik mit dem Messer zuvorzukommen. „Gottseidank“, so der Vorsitzende, sei das Vorhaben nicht bis zum Schluss gelungen und konnte die Mutter durch mehrere Operationen gerettet werden.
Wie soll es weitergehen? Der Beschuldigte habe während des Prozesses einen guten Eindruck gemacht, bescheinigte ihm der Vorsitzende. Die Therapie in der Bad Schussenrieder Klinik tue ihm offensichtlich gut. Aber gesund, hier berief sich Breuckerauf die Diagnose des medizinischen Gutachters, gesund sei er nicht. „Eine Schizophrenie überwindet man nicht wie eine Grippe, das steckt tief in den Knochen.“ Wenn auch seine Heilungschancen gut stünden, so stelle der 24-Jährge im Augenblick doch weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit dar, gab sich der Richter überzeugt. Es könnte wieder zu einer Eskalation kommen.
Was in den nicht öffentlichen Teilen des Prozesses gesprochen wurde, ist nicht bekannt. Dem Anschein nach äußerte sich der 24-Jährige dabei jedoch dahingehend, er könne seine Krankheit selbst oder mit Hilfe von zeitweiligen stationären Behandlungen in den Griff bekommen.
Sehr persönliche Worte
Jetzt, in der Urteilsbegründung, legte ihm der Richter in sehr persönlichen Worten nahe, er möge das nicht zu glauben. Er sei auf dem Weg in ein neues Leben doch schon so weit gekommen, er solle diese Haltung aufgeben. „Das mit den Selbsttherapien hat nicht geklappt“, erinnerte der Vorsitzende und sprach damit auf den Umstand an, dass der Sohn schon vor dem mörderischen Angriff in Kurzbehandlung war und auch damals erfolglos versuchte, mit eigenen Mitteln etwas gegen die Störungen zu tun, die ihn peinigten. „Sie müssen nicht weiter suchen. Wir bitten Sie, geben Sie die Verantwortung an die Ärzte ab, die Ihnen helfen können.“ Er solle auch auf keinen Fall „tricksen oder täuschen“, indem er Medikamente nicht nehme oder heimlich ausspucke, warnte Breucker: „Dann haben sie keine Chance.“
Das Allerwichtigste für ihn sei allerdings, in seinem Leben nie wieder Drogen anzufassen. „Andernfalls würden Sie eine schwierige Situation provozieren.“ Zuletzt rief der Vorsitzende dem Mann auf der Anklagebank dessen Schwester in Erinnerung, die mit ihrer Gerichtsaussage am Montag einen starken Eindruck hinterlassen hat. Sie erklärte, sie liebe ihren Bruder Er sei nicht böse, sondern krank. Er brauche Hilfe. Aber, hatte die 25-Jährige angefügt, der Bruder müsse diese Hilfe auch „annehmen“.
Das riet der Richter ihm nun seinerseits. Damit war der Prozess zu Ende, alle Beteiligten erklärten Rechtsmittelverzicht.