Annähernd 2,3 Millionen Mund- und Nasenmasken hat das Unternehmen Trigema nach eigenen Angaben seit März geliefert. Allerdings muss es die Angaben dazu ändern.
Zwei Zusätze müssen weg
Nach einem Bericht des Reutlinger Generalanzeigers hat das Landgericht Stuttgart der Burladinger Firma untersagt, seine Masken mit den Zusätzen „vom Umtausch ausgeschlossen“ und „Trigema übernimmt keine Produkthaftung“ zu versehen.
Ein Verband hat geklagt
Beides soll rechtlich nicht erlaubt sein. Gegen Trigema geklagt hat laut Bericht der Verband „Sozialer Wettbewerb“.
Es ist, so die Berichterstattung, auf eine Einigung hinausgelaufen: Trigema-Chef Wolfgang Grupp hat demnach die Produktbeschreibung geändert, akzeptiert das Urteil, kommt für die Kosten auf und geht nicht in Berufung. Sein Kommentar laut Medienbericht: „Ich habe mich gefragt, ob unsere Welt nicht andere Probleme hat.“
Eher ein Hinderungsgrund
Grupp nämlich hat offenbar die beiden Angaben eher als Kaufhinderungsgrund gesehen. Vom Umtausch ausschließen wollte man die Masken, weil es sich um Hygieneartikel handelt. Und falls Probleme mit den Masken hätten auftreten sollen, hatte man die Haftung dafür ausschließen wollen.
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