Versuchter Mord in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung: So lautet die Anklage im Fall des Todesschusses an der Hechinger Staig, der vom 1. Juni an vor der Großen Jugendkammer des Hechinger Landgerichts verhandelt wird. Denn die Staatsanwaltschaft Hechingen geht davon aus, dass eigentlich nicht der 22-jährige Bisinger Umut K. getötet werden sollte, sondern ein anderer Mann am Tatort.
Die beiden Hauptangeklagten, ein 21-Jähriger und ein 20-Jähriger aus dem Raum Burladingen, können sich trotzdem nicht sicher sein, dass sie am Ende nicht doch wegen eines vollendeten Mordes verurteilt werden.
Jedenfalls hat die Große Jugendkammer unter dem Vorsitz des Landgerichtsvizepräsidenten Dr. Hannes Breucker in ihrem Eröffnungsbeschluss die Verfahrensbeteiligten darauf hingewiesen, „dass auch die Annahme eines vollendeten Mordes in Betracht kommt“. Dies gilt dann, wenn die Kammer nach der Beweisaufnahme zu dem Ergebnis kommt, dass die beiden Männer im roten Fiat „damit rechneten“, dass der nahe bei dem eigentlich anvisierten Ziel stehende Umut K. getroffen werden könnte „und ihnen dies gleichgültig war“.
Um das herauszufinden, hat die Kammer bislang zwölf Verhandlungstermine benannt. Der Prozess beginnt am Donnerstag, 1. Juni, um 9 Uhr in Saal 168 des Landgerichts Hechingen und könnte sich bis in den September hinein erstrecken.
Welche der in der Anklage benannten 67 Zeugen und sechs Sachverständigen zu hören sein werden, will die Kammer danach ausrichten, ob und wie die Angeklagten sich am ersten Verhandlungstag zu den Vorwürfen äußern. Gegenüber den Ermittlern  haben die Angeklagten nach allem, was bisher bekannt wurde, geschwiegen.
Außer den beiden jungen Männern, die für die Tötung von Umut K. verantwortlich gemacht werden, wird noch ein 36-jähriger Hechinger mit auf der Anklagebank sitzen. Ihm wird Drogenhandel in nicht geringer Menge in mehreren Fällen zur Last
gelegt.