Die beiden Angeklagten waren wegen einer Verabredung zum Mord zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Sie sollen Pläne geschmiedet haben, die Mörder des Bisinger Deutschkurden Umut K., der am 1. Dezember 2016 an der Hechinger Staig erschossen worden war, umzubringen. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil jedoch teilweise aufgehoben. In einem zweiten Prozess hatte sich die nun erhobene Anklage ergeben, doch das Strafmaß wurde vor dem Bundesgerichtshof erneut bemängelt.
Jetzt geht es nur noch ums Strafmaß
Am Mittwochvormittag ist das Verfahren vor dem Landgericht Hechingen in eine dritte Runde gegangen. In diesem Prozess soll lediglich ein neues Strafmaß gefunden werden, wie ein Sprecher des Landgerichts Hechingen am Dienstag sagte.
Der Vorwurf der Verabredung zum Mord ist nach der Intervention des Bundesgerichtshofes vom Tisch. Der Tatbestand der Verbrechensverabredung durch die geplante Besorgung von Kriegswaffen ist bereits rechtskräftig.
Beide Angeklagte haben ein umfangreiches Vorstrafenregister
Am ersten von drei geplanten Verhandlungstagen sollte unter anderem ein Psychiater als Sachverständiger über die Angeklagten Auskunft geben. Dessen Vernehmung wurde jedoch auf die weiteren Verhandlungstermine am 2. und 3. November verschoben. Die Strafkammer beschränkte sich darauf zu verlesen und zu erläutern, „was bisher geschah“. Außerdem wurden die umfangreichen Vorstrafenregister der beiden Angeklagten verlesen.