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Nach Klage von Möbel-Rogg: Jetzt müssen landesweit die Buchhandlungen schließen
Die Chefetage des Balinger Möbelhauses Rogg war für mehr Gleichbehandlung angetreten: Sie wollte in der Corona-Verordnung per Eilantrag beim Mannheimer Verwaltungsgerichtshof auf dieselbe Stufe gestellt werden wie Gartencenter und Baumärkte. Doch nach dem Urteil des Gerichts kassierte die Landesregierung stattdessen die Sonderrechte für Buchläden. „Das war so nicht unsere Absicht“, sagt Ekkehard Gulde, Geschäftsführer bei Möbel Rogg.
Mit welcher Begründung dürfen Bau- und Gartenmärkte öffnen, deren Sortiment wie Leuchten, Badmöbel oder Gartenmöbel sich in vielen Teilen mit dem eines Möbelhauses deckt? Das wollte die Balinger Firma Rogg vom Mannheimer Verwaltungsgerichtshof wissen und reichte Klage gegen die Corona-Verord...
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