Annette Widmann-Mauz (CDU), die Integrationsstaatsministerin im Kanzleramt, hat anders als führende Vertreter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion dafür plädiert, den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen.
„Rassismus beim Namen nennen“
„Sprache prägt unser Denken“, sagte die Tübinger/Hechinger Abgeordnete dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Deshalb ist diese breite gesellschaftliche und verfassungspolitische Debatte um den Begriff Rasse im Grundgesetz notwendig.“ 70 Jahre nach Entstehung des Grundgesetzes brauche Deutschland „eine Formulierung, mit der wir unserer historischen Verantwortung gerecht werden, ohne die Sicht der Täter einzunehmen“. Dazu gehöre, „Rassismus in Artikel drei beim Namen zu nennen, statt von Rasse zu sprechen“. Widmann-Mauz fügte hinzu, darüber hinaus müsse „es um konkrete Fortschritte im Kampf gegen Rassismus gehen“.
Für ein „Kompetenzzentrum Rassismus“
Menschen, die rassistisch angegangen würden, „benötigten schnelle Hilfe“. Man brauche ein „Kompetenzzentrum Rassismus“, das fundierte Erkenntnisse über alltäglichen Rassismus sammele, bündle und mit einem zentralen Hilfetelefon zugleich erste Anlaufstelle für Betroffene sei.
Die Grünen hatten gefordert, den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen und durch das Wort „rassistisch“ zu ersetzen. In der Unionsfraktion traf die Grünen-Forderung auf Skepsis und Ablehnung. Die Rede war von „Symbolpolitik“ und einer „Scheindebatte“.
Zwei-Drittel-Mehrheit nötig
Für eine Änderung des Grundgesetzes wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich.