Am Dienstagabend, 23. November, wurde eine neue landesweite Coronaverordnung notverkündet, die seit Mittwoch in Kraft ist. Das schreibt das Landratsamt in einer Pressemitteilung. Diese Coronaverordnung sieht für Landkreise, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen über dem Wert von 500 liegt, zusätzliche Maßnahmen vor.
Im Zollernalbkreis liegt die Inzidenz seit mehr als zwei Tagen über dem Schwellenwert von 500.

Ausgangssperre ab Donnerstag

„Dies hat zur Folge, dass ab Donnerstag, 25. November, um 0 Uhr, eine Ausgangssperre für nicht-immunisierte Personen (also nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen) in der Zeit von 21 bis 5 Uhr gilt. Sie dürfen ihre Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe, zum Beispiel die Berufsausübung, verlassen“, formuliert das Landratsamt weiter.
Bedeutet also konkret: Ab Donnerstag dürfen Menschen, die weder geimpft, noch genesen sind, ihren Wohnort ab 21 Uhr bis 5 Uhr am Folgetag nicht ohne triftigen Grund verlassen. Am Mittwoch gilt diese Regelung aber noch nicht.

Fachhandel für Ungeimpfte tabu

Im Einzelhandel – mit Ausnahme der Grundversorgung – gilt fortan die 2G-Regel. Zur Grundversorgung gehört beispielsweise das Einkaufen von Lebensmitteln.
„Mit Beginn der Adventszeit befinden wir uns wieder auf einer nervenaufreibenden Nacht-und-Nebel-Fahrt. Die Landkreisverwaltung mobilisiert alle verfügbaren Kräfte, um die Impfkapazitäten weiter auszubauen“, so Landrat Günther-Martin Pauli.

„Situation verschärft sich zusehends“

Ferner führt er aus: „Ohne Vernunft und Verständnis in der Bevölkerung wird dieser Winter noch härter als der Vergangene. Die Situation im Zollernalb-Klinikum verschärft sich zusehends.“
Das Gesundheitsamt traf diese Feststellung am Mittwoch, 24. November, Die entsprechende öffentliche Bekanntmachung kann auf der Homepage des Landkreises abgerufen werden.