Die Große Jugendkammer des Hechinger Landgerichts hatte im Oktober vergangenen Jahres zwei junge Italiener aus dem oberen Killertal wegen Mordes an Umut K. am 1. Dezember 2016 am Fuße der Hechinger Staig verurteilt. Doch sowohl die beiden Verteidiger der mutmaßlichen Mörder als auch die Staatsanwaltschaft Hechingen hatten dagegen Revision eingelegt.
Die Verteidiger wollten, dass die Mordurteile in Freisprüche umgewandelt werden. Beide argumentierten, dass nicht ihr Mandant, sondern der jeweils Andere geschossen habe. Einen gemeinsamen Tötungsplan hätte es nicht gegeben. Die Staatsanwaltschaft störte sich daran, dass der Fahrer des Tatfahrzeugs nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde. Sie hätte den jüngsten Angeklagten ebenfalls gerne lebenslänglich hinter Gittern gesehen.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat am Dienstag nun die Urteile des Landgerichts Hechingen bestätigt. Komplett neu aufgerollt wurde der Hechinger Mordfall dabei nicht. Der Strafsenat prüfte lediglich, ob der Großen Strafkammer unter dem Vorsitz Hannes Breuckers gravierende Rechtsfehler unterlaufen waren. Die ausführliche Begründung folgt erst noch.