Ein 24-Jähriger aus einer Kreisgemeinde musste sich vor dem Schöffengericht Göppingen verantworten. Die Anklage: einfache Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung sowie vorsätzliches unerlaubtes Führen einer Schusswaffe.
Im Februar 2017 hatte der Angeklagte einem 32-jährigen Polizisten an einem Zebrastreifen in Göppingen mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen. Der Polizist, der in Zivil unterwegs war, gab sich daraufhin als Ordnungshüter zu erkennen. Als er seinen Dienstausweis vorzeigte und nach der Identität des Angeklagten fragte, zog der 24-Jährige eine Druckgaspistole und schoss dem Polizeibeamten unvermittelt ins Gesicht. Dieser konnte sich wegdrehen, so dass ihn die 4,5 Millimeter große Stahlkugel stattdessen am linken Ohr traf. Der 24-Jährige floh vom Tatort.
Vor dem Gericht zeigte sich der Angeklagte überwiegend geständig. Er gab an, der 32-Jährige habe ihn und seine Freunde vor dem Zebrastreifen angehupt. Danach sei er ausgestiegen und auf den Angeklagten zugegangen. Der zum Tatzeitpunkt alkoholisierte 24-Jährige habe sich bedroht gefühlt und den Polizisten weggestoßen. Im Weglaufen habe er dann auf den 32-jährigen Polizeibeamten geschossen.
Das Gericht verurteilte den 24-Jährigen zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung. Zusätzlich muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Die Richterin sah es als bestätigt an, dass der Angeklagte gezielt auf den Polizisten geschossen und dabei schwere Verletzungen „billigend in Kauf genommen“ habe. Zugunsten des 24-Jährigen wertete die Richterin, dass dieser sich geständig gezeigt und bei dem 32-jährigen Polizisten entschuldigt hatte. Zudem habe er sich um Wiedergutmachung in Form einer Schadensersatzzahlung bemüht. Gegen eine Strafmilderung sprach, dass der Angeklagte erst einen Monat vor der Tat schon einmal wegen Körperverletzung zu einer Geld­strafe verurteilt worden war.