„Das ist für alle wichtig, nicht nur für uns Diabetiker“, sagte Kewal Lekha, Vorsitzender des Bezirksverbands Göppingen bei einer Veranstaltung in der AOK Göppingen. Dementsprechend groß war auch die Zahl der Besucher, die sich über Generalvollmacht, Patientenverfügung und Erbrecht informieren wollten. Herbert Wild, der Mitglied im Verein der Vorsorgeanwälte ist, hatte dazu Handouts mitgebracht. Er beantwortete vor allem Fragen, nachdem er zuvor kurze Statements gegeben hatte.
„Vertrauen, Vertrauen, Vertrauen, das ist das Wichtigste“, schärfte er den Zuhörern ein, denn Recht habe nicht immer mit Gerechtigkeit zu tun.
Die Generalvollmacht, auch Vorsorge- oder Betreuungs­vollmacht genannt, könne man auch gezielt halbieren in eine Personensorge und in eine Vermögenssorge. Sie verhindere, dass das Betreuungsgericht einen fremden Betreuer bestelle, wenn man sich selbst aufgrund eines schlimmen Unfalls, einer schweren Krankheit oder aufgrund des Alters, beispielsweise bei einer Demenz, nicht mehr selbst um seine Angelegenheiten kümmern könne. Entgegen einem weit verbreiteten Irrtum bräuchten diese auch Familienangehörige wie der Ehegatte oder die Kinder, um handeln zu können.
Wild empfahl – auch und gerade, weil es so unterschiedliche und individuelle Konstellationen gebe – in jedem Fall eine professionelle Beratung. Eine Vollmacht müsse schriftlich abgefasst sein, jedoch nicht notariell beglaubigt werden. Man soll in Formularen keine Kästchen ankreuzen, um Missbrauch zu verhindern. Wenn der Bevollmächtigte eigene Interessen verfolge und keine ausreichende Kontrolle vorhanden sei, könne die Vollmacht auch große Nachteile mit sich bringen. Der Teufel stecke im Detail, sagte Wild.
Bei der Patientenverfügung wies der Referent darauf hin, dass es wichtig sei, sich mit dem Thema rechtzeitig auseinanderzusetzen. Auch dabei sei eine Person des Vertrauens von unschätzbarem Wert, die man in Kenntnis setzen sollte. Er warnte hier ebenso vor dem Ankreuzen von vorgefertigten Kästchen.
Dagegen empfahl Wild eine schriftliche Aufstellung, die möglichst genau über den Willen desjenigen Auskunft geben solle, was er in einem scheren Krankheitsfall möchte und was nicht, sollte er selbst nicht mehr entscheiden können.
Fragen zum Erbrecht wurden außerdem behandelt und ein grober Überblick über die Regelungen der Sätze bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer gegeben.