Vor dem Landgericht Ulm muss sich ein 25-Jähriger wegen Vergewaltigung in zwei Fällen, gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Bedrohung verantworten. Der Angeklagte soll Anfang August 2021 eine damals 22-Jährige über die Dating-App Tinder kennengelernt und sich mit ihr Mitte dieses Monats zu einem ersten Kennenlernen in seiner Wohnung im Raum Göppingen zum Grillen getroffen haben. Als die Frau nach Hause fahren wollte, soll der Angeklagte sie gewaltsam und gegen ihre Gegenwehr von der Terrasse in die Wohnung gezogen haben, heißt es in der Anklage der Staatsanwaltschaft Ulm.
„Unter dem Eindruck von Drohungen und Gewalttätigkeiten soll der Angeklagte mit seinen Fingern, einem Dildo und einem Flaschenhals in die Vagina der 22-Jährigen eingedrungen sein sowie den Geschlechtsverkehr an ihr vollzogen haben“, schreibt das Landgericht in seiner Ankündigung des Prozesses. Bevor die 22-Jährige schließlich die Wohnung habe verlassen dürfen, soll der Angeklagte von ihr verlangt haben, dass sie den Chatverkehr mit ihm vor seinen Augen lösche.

Zum Geschlechtsverkehr gezwungen: Weitere Frau missbraucht

Ende September 2021 soll der Mann dann mit einer als Escort-Dame arbeitenden damals 29-Jährigen ein Treffen in seiner Wohnung vereinbart haben. Im Laufe des Treffens soll die Frau bemerkt haben, dass der Angeklagte zusehends aggressiver wurde. Sie soll Angst vor dem heute 25-Jährigen gehabt haben und soll zu diesem Zeitpunkt nicht mehr mit sexuellen Handlungen einverstanden gewesen sein, was sie so auch ausgedrückt habe. das Gericht teilt mit: „Der Angeklagte habe dies nicht akzeptieren wollen und soll von der 29-Jährigen den Oralverkehr an sich erzwungen haben, indem er sie an ihren Haaren gepackt und mit seinen Händen an sein Geschlechtsteil gedrückt haben soll. Danach soll der Angeklagte den vaginalen Geschlechtsverkehr an ihr vollzogen haben.“ Während des Geschlechtsverkehrs soll der Mann sein Opfer auch an den Haaren gezogen und ihre Gegenwehr unterbunden haben. Im weiteren Verlauf soll er sie unter anderem mit den Händen am Hals gewürgt haben, bis sie kurzzeitig das Bewusstsein verloren haben soll. Der 29-Jährigen sei es schließlich aber gelungen, zu fliehen.
Der Prozess vor der 2. Großen Strafkammer beginnt am Montag, 10. Juli, um 8.30 Uhr, vorgesehen sind bislang sechs Verhandlungstage. Die mutmaßlichen Opfer haben sich dem Verfahren als Nebenkläge-rinnen angeschlossen.