Am Montag, 17.4.2023, zog die Polizei auf der A8 einen Kleinlaster aus dem Verkehr, nachdem sie am Fahrzeug mehrere Mängel festgestellt hatte. Gegen 11.20 Uhr war ein 61-Jähriger mit dem Klein-Lkw mit Anhänger in Richtung München unterwegs. Eine Streife der Verkehrspolizei Mühlhausen kontrollierte ihn und bemerkte unter anderem einen Riss in der Windschutzscheibe, eine Beschädigung an einem Reifen sowie Mängel an der Bremse des Anhängers.
Verkehrssicherheit war nicht mehr gegeben - Weiterfahrt untersagt
Ein Gutachter fand bei der Prüfung weitere Beanstandungen. Eine Wägung bestätigte den Verdacht auf Überladung. Um etwa 400 Kilogramm war das Gespann überladen. Die Verkehrssicherheit war nicht mehr gegeben. Die Polizei untersagte deshalb die Weiterfahrt. Der 61-Jährige muss die Schäden nun reparieren lassen, bevor er seine Fahrt fortsetzen darf. Außerdem sieht er einer Anzeige entgegen.
Fahrer müssen vor Fahrtantritt kontrollieren, ob alles in Ordnung ist
Die Polizei appelliert in diesem Zusammenhang an alle Autofahrerinnen und Autofahrer: „Denken Sie daran: Sie sind als Fahrzeugführer immer für den Zustand des Fahrzeugs verantwortlich, das sie führen.“ Dabei spiele es keine Rolle, ob man mit dem privaten Auto oder mit einem Geschäftswagen unterwegs ist. Vor jedem Fahrtantritt ist der Fahrer verpflichtet, das Fahrzeug auf gravierende Mängel zu überprüfen. Wer es versäumt, egal ob bewusst oder unbewusst, riskiert nicht nur ein hohes Bußgeld, sondern auch die eigene Haut.