Die Parkscheiben-Pflicht in der Göppinger Innenstadt wird bis einschließlich 1. August verlängert. Wie die Stadtverwaltung weiter mitteilt, beträgt die Höchstparkdauer für die markierten Stellplätze werktags von 9 bis 18 Uhr zwei Stunden. In der Innenstadt wurde die Parkscheinpflicht seit Montag, 20. April, durch eine Regelung mit Parkscheibe ersetzt.

Parkscheibe statt Parkschein in Göppingen

Die Innenstadt wird umgrenzt von folgenden Straßen: Lorcher Straße - Burgstraße - Friedrich-Ebert-Straße – Mörikestraße - Gartenstraße - Bahnhofstraße - Willi-Bleicher-Straße, jeweils inklusive. Die Stadt verzichtet bis Anfang August auf die Gebührenpflicht, um die vorsichtige Wiederbelebung des Innenstadthandels und der Gastronomie unter Beachtung des Gesundheitsschutzes zu unterstützen.
Nach Ablauf der Geltungsdauer dieser Anordnung, also ab 2. August, gelten die Parkscheinregelungen wieder. Deren Gültigkeit wird lediglich befristet ausgesetzt. Mit der Parkscheinpflicht und Höchstparkdauer in der Innenstadt soll ein häufiger Parkplatzwechsel zur Sicherung des Geschäftsverkehrs gewährleistet werden.