Wenn am 1. März das neue Hotel am Kornhausplatz eröffnet, sollten die Gäste am besten zu Fuß, mit dem Bus oder Fahrrad kommen. Eigene Parkplätze hat das 180-Betten-Haus nämlich nicht. Der ursprüngliche Plan, im Gebäude eines benachbarten Drogeriemarkts Stellplätze zu schaffen, hat sich zerschlagen. Nun hat der Bauherr eine Baulast in der Marktplatz-Tiefgarage eintragen lassen – für neun Parkplätze. Die stehen zwar den Hotelgästen gar nicht unbedingt zur Verfügung, aber der Investor ist damit aus dem Schneider.
„Das ist schon ein Ärgernis. Davon habe ich überhaupt nichts gewusst, dass die jetzt mit den Parkplätzen so ins Trudeln kommen“, wundert sich der FWG-Fraktionsvorsitzende, Emil Frick. „Ich glaube, da ist ein bisschen Tohuwabohu gerade.“ Ihn stört, dass die Stadträte nicht über die Thematik informiert wurden: „Das ist nie und nimmer im Ausschuss für Umwelt und Technik besprochen worden.“
In die gleiche Kerbe schlägt der Fraktionschef der Grünen, Christoph Weber: „Ich kann mich nicht dran erinnern, dass wir das Thema behandelt haben. Soviel zum Thema Transparenz.“ Weber erinnert sich, dass durchaus kritisch bei der Verwaltung nachgehakt worden war: „Fragen von der Lipi-Fraktion wurden aber eher ausweichend beantwortet – so nach dem Motto: Es sind ja genügend Plätze vorhanden.“ Deutlicher wird Michael Freche (Lipi): „Unsere Fraktion hat drei Mal nachgefragt und Baubürgermeister Renftle sagte jedes Mal, das gehe uns nichts an.“
Der Bauherr des Hotels, Architekt Uwe Flaig, berichtet, dass bei der ursprünglich angedachten Lösung im Drogeriemarkt 29 Stellplätze zur Verfügung gestanden hätten. „Diese Kapazität hätte nicht ausgereicht“, sagt er. „Denn der reale Bedarf ist natürlich größer.“ Nach dem Baurecht vorgeschrieben wären für das Hotel 14 Stellplätze, die Anzahl verringert sich durch den sogenannten „Stellplatzminderungsfaktor“, wie Rathaus-Sprecher Dejan Birk-Mrkaja erläutert. Wegen guter Erreichbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel seien letztlich nur neun Stellplätze nachzuweisen.
Dies hat Flaig mittels der eingetragenen Baulast bei der Parkhaus-Gesellschaft erreicht. Die neun Plätze in der Marktplatz-Tiefgarage stehen aber nun weder ihm, noch dem Hotel oder gar den Gästen zur Verfügung. „Das Konzept haben wir im Dialog mit Dieter Feil und Helmut Renftle abgestimmt“, berichtet der Architekt. Feil ist der sogenannte „Geschäftsbesorger“ der Parkhaus Göppingen GmbH, Helmut Renftle ist nicht nur Baubürgermeister, sondern sitzt auch im Verwaltungsrat der Parkhaus-GmbH, an der die Stadt wiederum beteiligt ist. Der Sprecher der Firma „Gorgeous Smiling Hotels“, die das Göppinger Haus unter dem Namen „Arthotel Ana Momentum“ betreiben wird, erläutert, wie das mit dem Parken für die Hotelgäste ablaufen wird.
„Wir haben eine Vereinbarung, dass sie das öffentliche Parkhaus nutzen können“, sagt Thomas Rentschler. Allerdings: „Es werden keine bestimmten Parkplätze vorgehalten.“ Wenn die gut ausgelastete Marktplatz-Tiefgarage voll ist, können dort auch keine Hotelgäste parken. Und beim benachbarten Parkhaus Friedrichstraße steht eine umfangreiche Sanierung an. Die Vereinbarung bringt den Gästen also nicht allzu viel, denn laut Rentschler müssen sie ihr Parkticket ohnehin selbst bezahlen.
Die entsprechende Verwaltungsvorschrift des Verkehrsministeriums regelt im Übrigen nicht nur die Anzahl der Kfz-Stellplätze, sondern auch die der Stellplätze für Fahrräder. Pro zehn Betten muss ein Hotel einen Stellplatz vorhalten. Architekt Flaig sagt, die Stadt habe in der Baugenehmigung 17 solcher Plätze verlangt. Zwölf davon würden im Hotel selbst bereit gehalten, fünf weitere im Hof. Hier könnten die Gäste auch Fahrräder ausleihen.
Dass die Stadträte über das Thema nicht auf dem Laufenden gehalten wurden, ist für Rathaussprecher Birk-Mrkaja nichts Ungewöhnliches: „Eine Gremiumsbeteiligung ist hierbei nicht vorgesehen.“
Baulast ist eine Verpflichtung
Verpflichtung: Mit einer Baulast geht ein Grundstückseigentümer eine Verpflichtung ein. Sie wird in das Baulastverzeichnis eingetragen, der Eigentümer darf dann bestimmte Dinge auf seinem Grundstück nicht mehr tun oder muss anderes dulden.
Parkplätze: Parkhaus-Betreiber können zum Beispiel einzelne Parkplätze als Baulast für jemand anderen eintragen lassen, im aktuellen Göppinger Fall für den Hotel-Besitzer. Ein Recht, dass derjenige dann die Parkplätze auch nutzen darf, ergibt sich aus der Baulast nicht automatisch, dies müsste gesondert geregelt werden.