Ein aufsehenerregender Prozess um eine Altenpflegerin aus dem Raum Göppingen hat am Montagmorgen, vor dem Landgericht Ulm begonnen.
Eine 47-jährige Angeklagte wird beschuldigt, sie habe auf Aufforderung einer Online-Bekanntschaft im Pflegeheim Wilhelmshilfe im August/September 2017 zweimal sexuelle Handlungen an von ihr gepflegten Heimbewohnern vorgenommen, diese Handlungen gefilmt und im Anschluss die Videos ihrer OnlineBekanntschaft geschickt.
Angeklagte soll zudem Kinderpornos besessen haben
Hierbei soll die Wehrlosigkeit der Heimbewohner ausgenutzt worden sein. Daneben hat die Pflegerin während ihrer Arbeitszeit angeblich Fotos unbekleideter Heimbewohner gefertigt und auch diese ihrer Bekanntschaft geschickt. Zudem soll sie im Besitz kinderpornografischer Bilder und Videos gewesen sein.
Anklage lautet auf Vergewaltigung
Rechtlich wird der Angeklagten Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses in zwei Fällen, Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften in vier Fällen, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen in vier Fällen sowie vorsätzliche Körperverletzung zur Last gelegt.
An vier Verhandlungstagen bis einschließlich 14. Oktober sind zahlreiche Zeugen und Sachverständige geladen. Die Öffentlichkeit wurde sofort nach Verlesung der Anklageschrift vom Verfahren ausgeschlossen und muss dem Geschehen auch im weiteren Prozessverlauf fernbleiben.