Nach einer Lebensmittelkontrolle am 9. Juni 2020 musste eine landwirtschaftliche Bäckerei im Mittleren Filstal wegen erheblicher Hygienemängel schließen. Nach einer erneuten Kontrolle darf die Bäckerei nun wieder öffnen, wie das Landratsamt Göppingen mitteilt. Die Hygienemängel sind „demnach nahezu vollumfänglich behoben“ – bis auf eine „verbliebene Kleinigkeit“, die die Verantwortlichen noch beheben wollen.

Nach Lebensmittelkontrolle in Bäckerei: Gericht prüft Veröffentlichung

Nach üblichem Verlauf hätte das Landratsamt auf seiner Internetseite jetzt Namen und Adresse der Bäckerei veröffentlicht. Doch das Lebensmittelunternehmen lässt die beabsichtigte Veröffentlichung mit verwaltungsgerichtlichem Eilrechtsschutz überprüfen: „Bis zur Entscheidung durch das Verwaltungsgericht Stuttgart wird das Landratsamt den Fall nicht veröffentlichen“, heißt es in der Mitteilung.
Erfahrungsgemäß könne bei derartigen Verfahren mit einer Entscheidung innerhalb von wenigen Wochen bis hin zu mehreren Monaten gerechnet werden. Präzise Überprüfungen erfordern gewisse Zeit, betont Stephan Ludwig, Abteilungsleiter Lebensmittelüberwachung, auf Nachfrage: „Wir haben die Aufgabe, sensible Daten herauszugeben.“
„Die Tatbestände für die gesetzlich vorgegebene Veröffentlichung sind erhebliche oder wiederholte lebensmittelrechtliche Verstöße und ein zu erwartendes Bußgeld von mindestens 350 Euro“, erklärt Ludwig. Dass ein betroffenes Unternehmen diesbezüglich eine gerichtliche Entscheidung verlange, komme eher selten vor: Von den insgesamt 20 Fällen, die seit Februar 2019 veröffentlicht wurden, ließen einschließlich des aktuellen Falls zwei Unternehmen die geplante Veröffentlichung auf diesem Weg prüfen. Zuletzt entschied der Verwaltungsgerichtshof im Frühjahr, dass das Landratsamt den Namen einer Bäckerei aus Gingen öffentlich nennen darf. Ludwig: „Bei diesen Veröffentlichungen von Lebensmittelunternehmen in Verbindung mit Hygienemängeln befinden sich die Lebensmittelüberwachungsbehörden immer auf der Gratwanderung zwischen dem immer strenger werdenden Datenschutz und den ebenso zunehmenden Informationsfreiheitsrechten.“