Das Landgericht Ulm verurteilte am 8. November des vergangenen Jahres einen 65-Jährigen wegen versuchten Mordes zu der Freiheitsstrafe von acht Jahren. Der ehemalige GI hatte an einem Abend im Oktober 1985 eine damals 29-Jährige in einer Grünanlage in Göppingen vergewaltigt und anschließend mit einem Ast auf ihren Kopf eingeschlagen, um sie zu töten. Durch die Tötung der ­damals 29-Jährigen wollte er die vorangegangene Vergewaltigung verdecken. Das Opfer überlebte schwer verletzt. Der Täter konnte erst viele Jahre nach der Tat durch eine DNA-Analyse überführt werden.

Revision ist unbegründet

Gegen das Urteil des Ulmer Landgerichts hatte der Angeklagte Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof verwarf am 7. März die Revision durch ­Beschluss als unbegründet. Damit ist das Urteil des Ulmer Land­gerichts rechtskräftig.