Das Landgericht Ulm verurteilte am 8. November des vergangenen Jahres einen 65-Jährigen wegen versuchten Mordes zu der Freiheitsstrafe von acht Jahren. Der ehemalige GI hatte an einem Abend im Oktober 1985 eine damals 29-Jährige in einer Grünanlage in Göppingen vergewaltigt und anschließend mit einem Ast auf ihren Kopf eingeschlagen, um sie zu töten. Durch die Tötung der damals 29-Jährigen wollte er die vorangegangene Vergewaltigung verdecken. Das Opfer überlebte schwer verletzt. Der Täter konnte erst viele Jahre nach der Tat durch eine DNA-Analyse überführt werden.
Revision ist unbegründet
Gegen das Urteil des Ulmer Landgerichts hatte der Angeklagte Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof verwarf am 7. März die Revision durch Beschluss als unbegründet. Damit ist das Urteil des Ulmer Landgerichts rechtskräftig.