Eineinhalb Jahre muss ein 29-Jähriger ins Gefängnis, der im Geislinger Amtsgericht wegen Drogenhandels verurteilt wurde. Er war in Handschellen und mit Fußfesseln aus der Untersuchungshaft in Ulm von zwei Polizeibeamten nach Geislingen gebracht worden.

Keine Bewährungschance

Der Angeklagte zeigte Reue – er bezeichnete sein Verhalten als Fehler, der nicht wieder vorkomme und entschuldigte sich. Trotzdem und obwohl der Mann keine entsprechenden Vorstrafen hatte und sich kooperativ verhielt, setzten Richter Jörg Munz und die beiden beteiligten Schöffen die Strafe nicht zur Bewährung aus.

Schwunghafter Drogenhandel

Exakt 391,24 Gramm Marihuana hatten polizeiliche Ermittler im April bei dem Mann aus dem Kreisgebiet entdeckt. Noch während sie sich bei ihm umschauten, tauchten vier „Kunden“ mit einem Geldschein in der Hand auf. Davon berichtete einer der Polizisten, der als Zeuge bei der Verhandlung vorgeladen war. Der Polizist bezeichnete den Angeklagten jedoch als „ganz entspannt“, weil dieser kein Problem mit einer Durchsuchung seines Zimmers ohne Durchsuchungsbeschluss gehabt habe. „Ich schätze, er hat sich verzockt“, so drückte sich der Beamte aus – der Verteidiger dagegen charakterisierte das Verhalten als kooperativ. Einer der Kunden, die während der Durchsuchung des Raums in einer Asylbewerberunterkunft auftauchte, ist erst 15 Jahre alt. Das jedoch, so machte der Angeklagte glaubhaft, habe er nicht gewusst, er hätte den Jugendlichen vorher noch nie gesehen.

Geld für Lebensunterhalt

Der Angeklagte hatte im Februar zum letzten Mal Lohn erhalten. Da sein Asylantrag abgelehnt worden war und er somit in Deutschland nur noch geduldet sei, habe er seine Arbeit verloren, erklärte er mit Hilfe einer Dolmetscherin. Trotzdem fand die Polizei bei der Durchsuchung 630 Euro in seiner Geldbörse und beschlagnahmte das Geld. Aus Chatnachrichten des Angeklagten war zu erkennen, dass er in den Tagen vor seiner Verhaftung mindestens 90 Euro aus dem Drogenverkauf eingenommen hatte. Vor Gericht erklärte er, dass ihm ein Freund das Geld geliehen habe, weil er dringend Geld für Nahrungsmittel benötigt habe.

Berufung ist möglich

Während der Staatsanwalt ein Jahr und zehn Monate Haft ohne Bewährung gefordert hatte, plädierte der Verteidiger auf ein Jahr und vier Monate, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt sind. Der Rechtsanwalt kann binnen einer Woche Berufung gegen das Urteil einlegen.