Bei Temperaturen an die 20 Grad lädt das Wetter trotz Corona nicht nur zu Radtouren oder Spaziergängen in der freien Natur ein - wenn man nicht will, dass einem die Decke auf den Kopf fällt. Auch ein Spielplatzbesuch mit den Kindern scheint auf den ersten Blick verlockend, könnte man meinen.
Weit und breit gibt es in Göppingen jedenfalls kein Schild mit anderslautenden Hinweisen. Selbst das Infektionsrisiko scheint fraglich, wenn man gerade alleine ist. Dennoch ist der vermeintlich unschuldige Spaß, der am vergangenen Wochenende noch straflos möglich war, nun strikt verboten: Die zweite Corona-Verordnung des Landes verbietet bis einschließlich 19. April ausdrücklich die Benutzung von öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen.
Theoretisch drohen bis zu fünf Jahre Haft
Vor Verstößen warnt die Stadt Göppingen, denn die Folgen bei Zuwiderhandlungen regelt das Infektionsschutzgesetz. Wie hoch die Strafe ausfallen kann, hänge vom Einzelfall ab, sagt Pressesprecher Olaf Hinrichsen. Aber: „Es handelt sich um eine Strafvorschrift, also um Straftaten, nicht um eine mit Bußgeld belegte Ordnungswidrigkeit.“
Im Extremfall droht Haft von drei Monaten bis zu fünf Jahren, wenn durch eine mutwillige Gefährdung Krankheitserreger verbreitet werden. Bei Fahrlässigkeit muss man mit Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr rechnen, so das Gesetz. Um Versehen oder Missverständnisse zu vermeiden, will die Stadtverwaltung in den nächsten Tagen nun entsprechende Hinweistafeln aufstellen.