Das Gesundheitsamt hat 17 neue Corona-Fälle im Landkreis registriert. Da es auch 14 neue genesene Personen gab, stieg die Zahl der aktuell Infizierten um drei auf 154.
Die Sieben-Tage-Inztidenz, die angibt, wie viele neue Infektionen es in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner gegeben hat, liegt im Landkreis nach Angaben des Landesgesundheitsamts bei 43,8 (Sonntag: 40,7).
Neue Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus gibt es nicht, so dass die Zahl der Menschen, die seit Beginn der Pandemie im Kreis Göppingen mit dem oder an dem Virus gestorben sind, unverändert bei 153 liegt.
Die Statistik weist für den Kreis insgesamt 7286 bestätigte Corona-Infektionen seit Ausbruch der Pandemie vor gut einem Jahr aus. Die Zahl der Genesenen beträgt inzwischen 6979.
In der Göppinger Klinik am Eichert werden am Dienstag (Stand 8.20 Uhr) zwölf positiv auf das Virus getestete Patienten sowie sieben Verdachtsfälle behandelt. Ein Mensch muss beatmet werden. In der Geislinger Helfenstein-Klinik, gibt es einen positiven Fall.
DRK testet Lehrer jetzt kostenlos
Seit Ende Januar können sich die Landkreisbewohner gegen eine Gebühr beim Roten Kreuz testen lassen – sowohl in den DRK-Zentren in Göppingen als auch in Geislingen. Jetzt werden auch kostenlose Tests für Erzieher und Lehrer angeboten. Sie müssen sich über die Homepage anmelden oder telefonisch unter der Nummer (07161) 6739-0. Die Kosten für Selbstzahler betragen weiterhin 25 Euro. Der Betrag ist vor Ort bar zu bezahlen.
Die Corona-Impfverordnung sieht eine Impfung mit dem Präparat von Astra Zeneca nur für Personen unter 65 Jahren vor, die bestimmten Personengruppen angehören und die deshalb aktuell impfberechtigt sind. Das Alter alleine berechtigt jedoch nicht zu einer Impfung. Darauf hat das Landratsamt gestern in einer Pressemitteilung hingewiesen.
Impfung mit Astra Zeneca startet heute
Am heutigen Dienstag, startet im Kreisimpfzentrum (KIZ) in der Göppinger Werfthalle die Impfung mit Astra Zeneca. Allerdings könne hier nur Personen das Vakzin verabreicht werden, die nach der Corona-Impfverordnung derzeit impfberechtigt und zwischen 18 und 64 Jahren alt sind. „Es wurden bereits Fälle bekannt, in denen ein Impftermin in dem Glauben gebucht wurde, allein die Zugehörigkeit zu dieser Altersgruppe berechtige zu einer Impfung. Diese Personen müssen jedoch vor Ort abgewiesen werden, sofern sie nicht den in der Corona-Impfverordnung explizit und abschließend aufgezählten Berufsgruppen angehören“, betonte Landkreis-Sprecherin Clarissa Weber am Montag.
Details zu der Auflistung gibt es auf der Homepage des Sozialministeriums unter „Information zur Corona-Impfung“ auf der „Liste der aktuell impfberechtigten Personengruppen in Baden-Württemberg“.
Personen, die nicht einer der aufgeführten Gruppen angehören und nicht zusätzlich in die Altersspanne von 18 bis 64 Jahren fallen, seien somit leider noch nicht impfberechtigt und dürften aktuell nicht mit dem Vakzin Astra Zeneca behandelt werden, so das Landratsamt.
Irrtümlich gebuchte Termine freigeben
Damit im Kreisimpfzentrum möglichst wenige Menschen vor Ort abgewiesen werden müssen (dies ist bei fehlender Impfberechtigung vom Sozialministerium vorgeschrieben), bittet das Landratsamt alle Kreisbewohner ohne Impfberechtigung, die irrtümlicherweise gebuchten Termine wieder für die Interessenten freizugeben, die schon impfberechtigt sind. Dazu müsse online unter das KIZ Göppingen ausgewählt und auf der Seite oben rechts das Fenster „Buchung verwalten“ angeklickt werden. Nach Eingabe des Vermittlungscodes sollte das Feld „Termin absagen“ angeklickt werden. Die Termine können, sollte eine Online-Absage nicht möglich sein, auch unter der Telefonnummer 116117 storniert werden.