Wegen unerlaubten Veranstaltens eines Glücksspiels ist ein 48-Jähriger vor dem Göppinger Amtsgericht gestanden. Ihm wurde vorgeworfen, er habe in seinem Wettbüro zwei Glücksspielautomaten – ein Tisch- und einen Standgerät – aufgestellt, ohne eine Genehmigung dafür zu besitzen. Mit diesen Apparaten soll sich der Angeklagte mehr als 15 000 Euro ergaunert haben.
Das stimme nicht, behauptete der 48-jährige. Als es zunächst um den Standautomaten ging, meinte der Angeklagte, dass Spieler in dieses Gerät weder Geld eingeworfen noch ausbezahlt bekommen hätten. Das stünde sogar auf einer Plakette, die an dem Automat klebt. Er selbst hätte den Leuten, die an dem Gerät spielen wollten, deshalb sein eigenes Geld zur Verfügung gestellt. Erreichten sie am Standautomaten eine Punktzahl von mehr als 1000, bekämen sie anstatt Geld den restlichen Tag Getränke ihrer Wahl umsonst. „Ein nicht besonders gewinnbringendes Geschäftsmodell“, stellte Richter Heiner Buchele fest. Der Süßener behauptete: „Dieser Automat stand nur zum Zeitvertreib im Wettbüro.“ Die Kunden sollten – ohne Verluste zu machen – spielen können: Damit Spielsüchtige kein Geld verlieren und andere Besucher durch diese „Attraktion“ weiterhin im Laden bleiben.
Er selbst hätte die Spielgeräte auch gar nicht angeschafft: Sie seien schon da gewesen, als er 2014 das Wettbüro übernahm, erklärte der 48-Jährige. Er habe nichts von einer Genehmigung gewusst und verteidigte sich damit, dass das Ordnungsamt schon zwei Mal bei ihm gewesen sei und nichts festgestellt habe. Das Amt machte aber Bilder von den Automaten und schickte sie der Polizei. Diese stellte eine manipulierte und illegale Software am Standautomaten fest und zog die Geräte ein. Die Software sorgte unter anderem dafür, dass Spieler mehr Geld in den Glücksspielautomat werfen können als üblich.
Automatisch können keine Gewinne ausgezahlt werden. Die hätte der Angeklagte jedoch per manueller Auszahlung selbst aus dem Gerät genommen und den Spielern ausgezahlt oder behalten, meinte ein als Zeuge geladener Polizist. Wann wie viel Geld herausgenommen wurde, ist allerdings nicht ganz einfach festzustellen: Die Festplatte des Spielautomaten muss extra vom Hersteller ausgelesen und ausgewertet werden, um die Beträge zu ermitteln.
Zu einem Urteil kam es deswegen noch nicht: Richter Buchele wird erst einen Sachverständigen beauftragen, der alle genauen Auszahlungsbeträge und deren Zeitpunkte feststellen kann und somit für eine eindeutige Beweislage sorgt.