Die Fakten sprechen eigentlich für das Vorhaben. Ein Landwirt will auf einer Hofstelle im Staiger Teilort Weinstetten in einem bestehenden Stallgebäude Geflügel halten. Im Antrag wird von höchstens 500 Tieren ausgegangen. Obwohl auf dem Hof in der Ortsmitte derzeit keine Tiere gehalten werden – die Schweinehaltung wurde vor Jahren aufgegeben –, hat der Besitzer das Recht, die ursprünglich genehmigten Emissionswerte auszuschöpfen. Diese dürften mit der angestrebten Geflügelhaltung deutlich unterschritten werden. Und trotzdem: Am 7. Februar hatte der Gemeinderat die Bauvoranfrage von der Tagesordnung genommen. In dieser Woche wurde sie abgelehnt. „Vorsorglich“, heißt es in dem Beschluss. Als Grund nannte die Verwaltung die ausstehende Geruchsprognose des Fachdiensts Landwirtschaft des Landratsamts. Damit fehle die Grundlage für eine Entscheidung, waren sich Gemeinderäte und Verwaltung einig.
Keine Hühner, keine Pferde
Die Ablehnung zu diesem Zeitpunkt sei Fristen geschuldet, erläuterte Ortsbaumeister Thomas Bailer. Würde weiter auf eine Aussage der Kreisbehörde gewartet, überschritte die Gemeinde die Frist. Das Landratsamt als Genehmigungsbehörde könne dann davon ausgehen, dass keine Einwände bestünden und ohne weitere Anhörung entscheiden. Der Gemeinderat folgte ohne Gegenstimme dem Vorschlag.
Das galt auch für eine zweite Anfrage im selben Teilort: Der Antragsteller will auf einem schon länger nicht mehr betriebenen Hof Boxen, Auslauf und eine Miste für ein bis zwei Pferde einrichten. Bailer vermutet, dass die Stellungnahme des Fachdienstes in Kürze vorliegen wird und der Gemeinderat im März entscheiden kann.
In der Sitzung teilte Bürgermeister Martin Jung mit, dass Anwohner eine Initiative gegen die Geflügelhaltung gebildet haben. 34 Unterzeichner weisen auf die Probleme mit der früheren Schweinehaltung hin. „Eine erhebliche Einschränkung der Lebensqualität“ bedeuteten auch 500 Hühner: durch Feinstaub, Gerüche und Bio-Aerosole. Die Initiative fordert, den Bebauungsplan zu ändern, da es im Dorf keine Landwirtschaft mehr gebe. Diskutiert wurde darüber nicht.
Dafür bekam es die Landesregierung ab: Beide Vorhaben zeigten wieder einmal, dass sich Bestandsschutz und zeitgemäße Dorfentwicklung nicht vertrügen: „Der Gesetzgeber kann nicht nur Innenentwicklung vor Außenentwicklung fordern, sondern muss auch entsprechende Gesetze auf den Weg bringen“, sagte Gemeinderat Andreas Schneider.