Im Prozess gegen einen 33-Jährigen, der mit einem Hammer auf den getrennt lebenden Ehemann seiner Freundin eingeschlagen haben soll, werden am Freitag, 5. Mai, die Plädoyers und das Urteil am Landgericht Ulm erwartet. Den Angriff Ende September im Bad Ditzenbacher Ortsteil Gosbach (Kreis Göppingen) hatte der Angeklagte gestanden. Er habe wissen wollen, wie seine Freundin reagiert, erklärte er zu Prozessbeginn Anfang April. Diese hatte sich nach dem Vorfall von dem 33-Jährigen getrennt. Angeklagt ist der Mann wegen versuchten heimtückischen Mordes und gefährlicher Körperverletzung.
Hammer-Attacke in Gosbach: Kopf- und Fingerverletzungen
Das Opfer hatte sich laut Anklage schützen und Schläge abwehren können. Der 46-Jährige erlitt demnach eine Platzwunde am Kopf und einen gebrochenen Finger. Laut Staatsanwaltschaft ließ der Angeklagte erst von dem Mann ab, als der Hammer in zwei Teile brach. Dem hatte der Beschuldigte vor Gericht widersprochen. Er habe den 46-Jährigen verletzen wollen - nicht töten.