Wenn Geislinger in ihren Gärten Bäume fällen, müssen sie sich wohl künftig fragen, ob sie damit nicht eine Ordnungswidrigkeit begehen. Der Grund: Bäume mit einem Stammumfang von 80 Zentimetern und einer Höhe von einem Meter sollen innerorts unter Schutz gestellt werden. Dafür stimmte der Gei...