Die Erhebung von Gebühren für Kindertagesstätten und Schulkindbetreuung in Geislingen wird ab April vorläufig ausgesetzt. Dies teilte die Geislinger Stadtverwaltung mit. Seit 17.3.20 sind alle Schulen und Kindergärten in Baden-Württemberg geschlossen, weil der Coronavirus sich immer weiter ausbreitet – auch im Kreis Göppingen.
Kita-Gebühren in Geislingen ausgesetzt: Was das für Eltern bedeutet
- Bei Einzugsermächtigung: Der Betrag wird von der Stadtverwaltung nicht eingezogen.
- Überweisungen der Gebühr können nun ausgesetzt werden
- Wer einen Dauerauftrag bei seiner Bank eingerichtet hat, sollte diesen für April stornieren.
- Das Geld für das Mittagessen wird ab dem ersten Schließtag zurückerstattet.
Kein Erlass bei Kindern in Notbetreuung
Wie es im Mai weitergeht, teilt die Stadtverwaltung – angepasst an die weitere Entwicklung – spätestens am 20. April 2020 mit, heißt es in einer Mitteilung.
Nach Wiederaufnahme des Unterrichts beziehungsweise Wiederaufnahme des Betriebs der Einrichtungen wird über einen möglichen Erlass endgültig entschieden. Diese Regelung gilt nicht für Kinder in der Notbetreuung; darauf weist die Stadtverwaltung hin.