Verkehrsschild Nummer 239 in der Straßenverkehrsordnung ist rund und zeigt ein weißes Piktogramm auf blauem Grund: eine Frau, die ein Kind an der Hand führt. Die Bedeutung ist klar definiert: Das Schild weist einen sogenannten Sonderweg für Fußgänger aus.  Für Autos ist die Durchfahrt verbot...