Die Staatsanwaltschaft hatte den Geislinger in 23 Fällen wegen Drogenhandels angeklagt. Der Beweis für sein gewerbsmäßiges Handeln – auch in der Absicht, die eigene Sucht zu finanzieren – wurde ihm mit der Auswertung seiner Kommunikation über den Messengerdienst WhatsApp nachgewiesen. Zudem...