Wegen unerlaubter Rodungen auf seiner Streuobstwiese muss ein Landwirt aus einem Ehinger Teilort zum Ausgleich neue Obstbäume pflanzen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen gegen den Bauern ist rechtskräftig, teilte am Donnerstag Bernd Weltin mit, der Sprecher des Landratsamts Alb-Donau.