Hoch hergegangen ist es unlängst in den Mitarbeiterversammlungen der ADK GmbH für Gesundheit und Soziales in Ehingen, Blaubeuren und Langenau. Hauptthema war die Betriebsratswahl vom Frühjahr. Dazu gab es offenbar deutliche Worte bis hin zu persönlichen Angriffen. Die Wahl spaltet nicht nur die 2100-köpfige Belegschaft der kreiseigenen Gesellschaft, sondern beschäftigt auch das Arbeitsgericht: Vier Mitarbeiterinnen und die Gewerkschaft Verdi haben das Ergebnis angefochten, weil es ihrer Meinung nach viele formale Fehler bei der Wahl gab.
Die vier Frauen, alle langjährige Mitglieder des Betriebsrats, die nicht mehr in das Gremium gewählt wurden, werfen dem – ebenfalls langjährigen – Betriebsratsvorsitzenden unter anderem vor, die Wahl nicht korrekt ausgeschrieben zu haben. So hätten zum Teil Datum und Unterschrift auf Aushängen gefehlt. Auch habe er seinen Namen als ersten auf die Wahlliste gesetzt, statt die Namen alphabetisch aufzulisten. Zudem sei den Mitarbeitern anfangs nur Briefwahl angeboten worden, ohne ersichtlichen Grund. Auch die Wahlurnen sind strittig: Zum Teil seien einfache Kartons benutzt und diese in einem Raum aufbewahrt worden, zu dem nur der Betriebsratsvorsitzende einen Schlüssel hatte. Zugleich fungierte er als Wahlvorstand. Für eine Stellungnahme hierzu war der Vorsitzende nicht zu erreichen.
Bei dem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht im Mai forderte der Richter die Parteien auf, sich zu einigen. Laut Jonas Schamburek, bei Verdi zuständig für Krankenhäuser und Pflegedienste, riet der Richter dazu, dass der Betriebsrat zurücktreten solle, um Neuwahlen zu ermöglichen. Verdi teile diese Einschätzung: Ziel der Gewerkschaft sei eine starke Interessenvertretung der Mitarbeiter. Eine Neuwahl stelle das Gremium auf solide Füße. „Wir würden die Neuwahl auch begleiten“, sagt Schamburek. Nach einer gütlichen Einigung sieht es aber derzeit nicht aus. Am 16. Oktober treffen sich die Parteien erneut vor dem Arbeitsgericht. Laut Gerichtssprecher Nikolaus Zimmermnn wird der Richter alle vermeintlichen Verfahrensfehler prüfen und bewerten. „Natürlich sind die Fehler relevant, die zu einem anderen Wahlergebnis hätten führen können.“
Die vier Mitarbeiterinnen, die auf einer Wiederholung der Wahl bestehen, äußerten sich nicht – mit Verweis auf das laufende Verfahren. Thomas Ruß, Anwalt des Betriebsrats der ADK GmbH, betonte, dass die Einschätzung des Gerichts – Rücktritt und Neuwahlen – eine vorläufige sei. „Bei dem Termin im Oktober wird sich herausstellen, welche Vorwürfe wahr sind oder auch nicht.“ Zumal sich bei einer so großen Betriebsratswahl mit so vielen Außenstellen „immer ein Haar in der Suppe finden“ lasse. Ruß betont auch, dass der gewählte Betriebsrat sehr wohl handlungsfähig sei.
Ein anderes Problem, auf das der Arbeitsrichter im Mai hingewiesen hatte, ist gelöst. Zwar wurde auch in der Vergangenheit immer ein gemeinsamer Betriebsrat für die gesamte ADK GmbH mit ihren neun Töchtern gewählt, darunter die Krankenhaus GmbH, die Pflegeheim GmbH und die Kreisbau. Rechtlich abgesichert war dies bislang nicht. Wie Schamburek von Verdi und Wolfgang Schneider, Geschäftsführer der ADK GmbH, bestätigten, wurde inzwischen ein so genannter Zuordnungstarifvertrag abgeschlossen. Damit sei nun klar geregelt, dass die ADK GmbH ein Unternehmen mit einem einheitlichen Betriebsrat ist.
Geschäftsführung: Wollen Frieden im Betrieb
Neutralität „Wir sind nicht glücklich über die Diskussionen“, sagte Wolfgang Schneider, Geschäftsführer der ADK GmbH für Gesundheit und Soziales, über die Stimmung unter den Mitarbeitern nach der Betriebsratswahl. Er bestätigt, dass es bei allen drei Betriebsversammlungen deutliche Unmutsäußerungen gab. „Wir wollen Frieden im Betrieb und brauchen einen guten Betriebsrat, der von der breiten Mitarbeiterschaft getragen wird.“ Zum Gerichtsverfahren verhalte sich das Unternehmen neutral: Eine Bewertung sei Sache des Richters.